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Sonntag, 2. August 2009

Altersgrenze

Renten-Glossar

Der Rentenanspruch setzt die Vollendung eines bestimmten Lebensjahr voraus, welches als Altersgrenze bezeichnet wird. Im Regelfall liegt die Altersgrenze in Deutschland beim 65. Lebensjahr. Jedoch kann in Ausnahmefällen die Altersgrenze auch bei 60 oder 63 liegen. Mit einem Rentenabschlag ist eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersgrenze möglich.

Mittwoch, 22. April 2009

Rente mit 67 - welche Jahrgänge sind betroffen

In dieser Tabelle lässt sich leicht erkennen, welcher Jahrgang wie stark von der Entscheidung - Rente mit 67 - betroffen ist.
















Quelle Grafik: REGIERUNGonline

Die Jahrgänge 1947-1952 kommen noch eher glimpflich davon. Für die Jahrgänge danach wird die Entscheidung "Rente mit 67" der Bundesregierung schon eher ein Politikum.

Gerade in Wahlkampfzeiten und nach der neuerlichen Rentenerhöhung, ist die Rente mit 67 abermals Thema im Bundestag. Die Opposition zweifelt, die Regierung bleibt überzeugt.