Samstag, 1. August 2009

Rentenabschlag

Renten-Glossar

Ein Rentenabschlag findet dann statt, wenn die Rente vor der entsprechenden Altersgrenze in Anspruch genommen wird. Pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme beträgt der Rentenabschlag 0,3 %. Die maximale Höhe des Rentenabschlags beträgt zur Zeit 18 %.

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