Sonntag, 16. August 2009

Rentenbesteuerung


Worauf basiert die Rentenbesteuerung?


Die Rentenbesteuerung wird seit Januar 2005 durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) geregelt. Grund hierfür war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur unterschiedlichen Besteuerung von Beamtenpensionen und Leibrenten. Nebeneffekt: Die Schaffung von mehr Transparenz des Besteuerungssystems, um die private Altersvorsorge attraktiver zu machen.

Nachlagerung der Rentenbesteuerung

Die finanziellen Beiträge, die zu einem Aufbau einer Altersversorgung nötig sind, werden steuerlich freigestellt. D.h. erst die Alterseinkünfte in Form einer Rente werden später entsprechend versteuert.
Vorteil: Durch die steuerliche Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen stehen weitere Mittel für die private Altersvorsorge zur Verfügung.

Wie kann ich Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen?
Was meint der Begriff: Altersvorsorgeaufwendung?

Dazu die Deutsche Rentenversicherung:

„Beiträge zu Leibrentenversicherungen, bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerlich, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind, können als Sonderausgaben geltend gemacht und damit steuerfrei gestellt werden.“
Als Beispiele können genannt werden:
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Beiträge zu (neu zu entwickelnden) privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen, die ab 1.1.2005 neu abgeschlossen wurden
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung August 2009)

Tipps zur Rentenbesteuerung: