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Sonntag, 28. Juni 2009

Die private Rentenversicherung

Private Altersvorsorge in Form der privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist kapitalgedeckt und wird als eine lebenslange Rente garantiert oder kann als eine Summe ausgezahlt werden, wenn ein Kapitalwahlrecht vereinbart ist. Zudem ist die Absicherung von Angehörigen möglich oder die Vereinbarung eines zusätzlichen Risikoschutzes wie einer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Besteuerung einer privaten Rentenversicherung

Die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung variiert je nach Vertragsart und Leistungsauszahlung. Private Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gelten folgende Punkte:

  • Wird die Rente monatlich ausgezahlt, muss ein pauschaler Ertragsanteil besteuert werden.
  • Wir die Rente in einer Summe ausbezahlt (Kapitalauszahlung), dann ist nur der „Unterschiedsbetrag“ steuerpflichtig, d.h. die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der hierfür entrichteten Beiträge. Beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre und wird das angesparte Kapital nach dem vollendeten 60. Lebensjahr ausgezahlt, dann ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig.
Tipp:
Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben und für die bis dato mindestens ein Beitrag geleistet wurde, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Riester-Rentenversicherung

Eine Riester-Rentenversicherungen ist weniger flexibel als ein Bank- oder Fondssparplan, die ebenfalls von der Riester-Förderung profitieren, denn feste eine Garantiezusage für spätere Rente fordert relativ hohe Kosten. Änderungen im Vertrag werden teuer (Anbieterwechsel, Änderungen Zahlungsmodalitäten). Bei der Riester-Rentenversicherung erhalten Vorsorger einen festen jährlichen Zinssatz von zur Zeit 2,25 % auf ihre Einzahlungen. Die Abschlusskosten sind variabel, da sie sich aus dem angestrebten kompletten Sparbetrag errechnen. Egal aus welchen Gründen – wird weniger als geplant in die Riester-Rentenversicherung eingezahlt, bleiben die Kosten trotzdem gleich.

Weitere Infos:

Samstag, 18. April 2009

Rürup-Rente im Überblick (3)

Teil 3
Voraussetzungen, Steuern & Förderung

Voraussetzungen

Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind unter folgenden Voraussetzungen im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar:

  • Der Vertrag einer Rürup-Rente sieht nur die Zahlung einer monatlichen und lebenslangen Leibrente vor
  • Bei einem Vertragsabschluss einer Rürup-Rente vor dem 01.01.2012 darf die Rente nicht vor der Vollenedung des 60. Lebensjahres beginnen. Nach dem 31.12.2011 nicht vor dem 62. Lebensjahrs
  • Ansprüche, die aus dem Versicherungsvertrag einer Rürup-Rente stammen, sind nicht vererbbar, beleihbar oder veräußerbar – generell nicht kapitalisierbar
Steuerliche Behandlung

In der Ansparphase gilt grundsätzlich folgende Regelung: Beiträge zur Rürup-Rente können gemeinsam mit weiteren Beiträgen zur Basisversorgung gestaffelt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Maximal liegt der Betrag bei 20.000 Euro bei Singels und bei Ehepartnern, die gemeinsam veranlagt sind, bei 40.000 Euro.
Während der Rentenphase der Rürup-Rente sind die Rentenleistungen bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Zu Beginn des Bezuges der angesparten Leistungen einer Rürup-Rente wird der steuerfreie Anteil festgelegt und als fester Betrag lebenslang fixiert (Kohortenprinzip).
Bei ab 2005 ausgezahlten Renten nach dem Rürup-Prinzip werden 50% der ersten kompletten Jahresrente als Freibetrag festgeschrieben. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Satz jährlich um 2% an, bis 2040 um nur noch 1%. Das bedeutet: 2040 sind die Zahlungen für die erstmaligen Leistungen aus der Rürup-Rente voll zu versteuern.

Förderungsfähige Sparformen

Rürup- und/oder Basisrenten werden in extra dafür vorgesehenen Tarifen angeboten:
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • konventionelle Rentenversicherung
  • britische Versicherungen
  • neuerdings auch als Fondssparplan
Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung