Rürup-Rente im Überblick (5)
Teil 5
Die Rürup-Rente & Sicherheit
Anlagen der Rürup-Rente sind vor eigenem und fremdem Zugriff gesichert. Der Versicherungsbetrag kann nicht vor Rentenbeginn aufgelöst werden. Aus diesem Grund ist der angesparte Wert auch bei Erhalt des ALG II nicht zu berücksichtigen. Wichtig: der Vertragsabschluss und die erste Einzahlung muss vor der Antragstellung auf ALG II erfolgen. Zudem ist die Rürup-Rente während der Ansparphase unpfändbar. Die spätere Rentenzahlung kann natürlich gepfändet werden, wenn sie über dem pfändungsfreien Teil liegt.
Bei einem Todesfall kann die Rürup-Rente nicht vererbt werden. Das bedeutet: Das angesparte Vermögen verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft. Wie kann man diesen Mechanismus umgehen? Während der Ansparphase gibt es folgende Möglichkeiten:
- Der Versicherungsvertrag kann mit einer Hinterbliebenenrente gekoppelt werden.
- Es kann eine Zusatzversicherung zur Beitragsrückerstattung abgeschlossen werden.
- Die abgeschlossene Hinterbliebenenrente hat den Umfang eines festgesetzten Prozentsatzes der Hauptrente.
- Die Hinterbliebenenrente simuliert eine Rentengarantiezeit.
Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung
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