Sonntag, 28. Juni 2009

Renten-News

Nachrichten zur Altersvorsorge

28. Juni 2009

  • Deutsches Rentensystem ist krisenfest: Deutsches Spießertum bewährt sich in Zeiten der Krise. OECD-Studie bestätigt die Krisensicherheit des deutschen Rentensystems... [SZ berichtet].
  • Nur Minirendite durch Riester? Die Bildzeitung titelt wie gewohnt pointiert (und einseitig?)... [trotzdem weiterlesen auf bild.de ?].
  • Diskussion um Rente mit 67 bricht nicht ab. Wir sind im Wahlkampf! ... [Artikelflut zu Thema, z.B. im Stern, im Tagesspiegel, Focus online, Handelsblatt, FAZ ...].
  • Online-Rechner zur Riester-Rente: Ungenau! Nur zwei von 50 Rechnern liefern stets richtige Ergebnisse...[mehr auf FTD.de].
  • Ist die Rente wirklich sicher? Kommentar der Woche ist dieses mal ein Leserbrief...

Die private Rentenversicherung

Private Altersvorsorge in Form der privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist kapitalgedeckt und wird als eine lebenslange Rente garantiert oder kann als eine Summe ausgezahlt werden, wenn ein Kapitalwahlrecht vereinbart ist. Zudem ist die Absicherung von Angehörigen möglich oder die Vereinbarung eines zusätzlichen Risikoschutzes wie einer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Besteuerung einer privaten Rentenversicherung

Die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung variiert je nach Vertragsart und Leistungsauszahlung. Private Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gelten folgende Punkte:

  • Wird die Rente monatlich ausgezahlt, muss ein pauschaler Ertragsanteil besteuert werden.
  • Wir die Rente in einer Summe ausbezahlt (Kapitalauszahlung), dann ist nur der „Unterschiedsbetrag“ steuerpflichtig, d.h. die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der hierfür entrichteten Beiträge. Beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre und wird das angesparte Kapital nach dem vollendeten 60. Lebensjahr ausgezahlt, dann ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig.
Tipp:
Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben und für die bis dato mindestens ein Beitrag geleistet wurde, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Riester-Rentenversicherung

Eine Riester-Rentenversicherungen ist weniger flexibel als ein Bank- oder Fondssparplan, die ebenfalls von der Riester-Förderung profitieren, denn feste eine Garantiezusage für spätere Rente fordert relativ hohe Kosten. Änderungen im Vertrag werden teuer (Anbieterwechsel, Änderungen Zahlungsmodalitäten). Bei der Riester-Rentenversicherung erhalten Vorsorger einen festen jährlichen Zinssatz von zur Zeit 2,25 % auf ihre Einzahlungen. Die Abschlusskosten sind variabel, da sie sich aus dem angestrebten kompletten Sparbetrag errechnen. Egal aus welchen Gründen – wird weniger als geplant in die Riester-Rentenversicherung eingezahlt, bleiben die Kosten trotzdem gleich.

Weitere Infos:

Samstag, 27. Juni 2009

Riester-Rente Anbieter

Welche Sparformen bieten Anbieter von Riester-Renten-Produkten an?

Für die Riester-Rente gibt es verschiedene Anbieter. Versicherungen oder Banken bieten verschiedene Konzepte für die private Altersvorsorge an, die durch Riester-Zulagen gefördert werden können:

Vergleichen Sie die unterschiedlichen Riester-Rente-Produkte und entscheiden Sie sich für die passende durch Riester geförderte Anlageform. Manchmal müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit die private Altersvorsorge auch wirklich in vollem Unfang von einer Riester-Förderung profitiert.

Donnerstag, 25. Juni 2009

Umfrage Altersvorsorge

Welche Form der Altersvorsorge nutzt ihr?

Auf gutefrage.net haben wir eine Umfrage zum Thema Altersvorsrge gestartet. Was uns überrascht hat, waren die vielen und zum Teil witzigen Antworten. Danke für die Kommentare. Hier eine Kostprobe:

Ich sammle/spare 10 Euro Silbermünzen. Immer wenn ich Geld über habe klapper ich die Sparkassen ab und tausche Rückläufer um. Kostet keine Gebühren oder so nur ein freundliches Gesicht beim der Frage. ;-) Meine Gründe:

1. Ich finde die Münzen erstens schön und schaue mir gerne die verschiedenen Motive an.

2. Ich zahle keine Provision oder Gebühren an irgendeine Versicherung.

3. Die Münzen können nie weniger Wert haben als 10 Euro -die stehen ja drauf- und sie sind offizielles Zahlungsmittel-. Also kein Verlust wie bei Aktien möglich.

4. Sie bestehen aus 925er Silber.Also, selbst bei einer Währungsreform wie zu Urgroßmutters Zeiten wären sie nicht wertlos wie Papiergeld oder ein Sparbuch. OK, nicht sehr wahrscheinlich aber wer weiß schon was kommt?

5. Ich bin im Notfall -wenn ich wirklich sofort Geld brauchen würde- sofort liquide. Ich kann damit bezahlen,bei der Sparkasse zurücktauschen oder bei Ebay mit kleinem Gewinn verticken.

6. Sie können bei einem Feuer nicht verbrennen. Sie schmelzen höchstens zu einem Silberklumpen. LOL

Nachteil: Ich bekomme keine Zinsen. Das fällt bei meinen paar Kröten aber sowieso nicht ins Gewicht. ;-)

Hier gibts mehr zum Thema "Welche Form der Altersvorsorge nutzt ihr?".

Mittwoch, 24. Juni 2009

Riester-Rente & Steuererklärung

Profitieren Sie bei der Steuererklärung von der Riester-Rente

Neben den staatlichen Altersvorsorgezulagen gibt es noch den Sonderausgabenabzug bei der Riester-Rente. D.h. geleistete Beiträge für die förderungsfähige private Altersvorsorge, wie etwa die Riester-Rente, können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug zur Riester-Rente auf festgelegte Höchstbeträge begrenzt ist. Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 sind dies immerhin bis zu 2100 Euro.

Ob die geleisteten Beiträge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, ist davon abhängig, ob die Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Welche der beiden Förderungen – also Zulage oder Sonderausgabenabzug – günstiger für den Vorsorger ist, prüft das Finanzamt. Dazu muss der Steuerzahler auf dem Steuerhauptformular in Zeile 73 ein Kreuz machen und die Anlage AV beifügen.

Tipp: Schöpfen Sie die vollen Förderungsmöglichkeiten der Riester-Rente aus! Gerade diese machen die Riester-Rente zu einem attraktiven Vorsorge-Produkt.

Sonntag, 21. Juni 2009

Renten-News

Nachrichten zur Altersvorsorge

21. Juni 2009

  • Durchschnaufen für Rentner - zumindest bis nach der Wahl: Renten sollen nur noch nach oben gehen. Bundestag verabschiedet Schutzklausel... [weitere Infos auf nn-online].
  • Rente mit 67 aussetzen? Andreas Steppuhn, SPD-Bundestagsabgeordneter, fordert Korrekturen in der Rentenpolitik. Er will die Rente mit 67 aussetzen bzw. fordert eine erneute Prüfung... [mehr auf ad-hoc.news.de].
  • Kurioser Rentenschwindel: Sohn kassiert jahrelang die Rente seiner eigentlich schon verstorbenen Mutter... [AFP berichtet].
  • Die Linke beschließt Programm zur Bundestagswahl 2009: Forderungen bezüglich der Rente sind abschlagslose Zahlungen ab dem 65. Lebensjahr, keine Rente unter 800 Euro im Monat, Einführung einer "solidarischen Erwerbstätigenversicherung"... [die Thüringer Allgemeine berichtet].
  • Kommentar der Woche zum Thema "Rentengarantie"... [kurz, knapp, kritisch: kasselaner.blog.de].

Studie deckt auf: Riester-Rente für Altersvorsorge uninteressant

Wie die Nachrichtenagentur AFP anhand einer Studie berichtet, ist die Riester-Rente auch in den Zeiten der Wirtschaftskrise selbst für die eigentliche Zielgruppe, die Angestellten, nicht besonders interessant. In Zahlen gesprochen (siehe auch Börse-Online):

  • 54% der Bevölkerung interessiere sich grundsätzlich nicht für private Altersvorsorge, haben ihren Riester-Vertrag gekündigt oder haben dies vor.
  • 8% reduzieren ihre Investitionen in den Riester-Vertrag oder setzen ihre Zahlungen auf Null.
  • Mehr als ¾ aller Interessenten einer ergänzenden Riester-Rente haben trotz Krise keinen Riester-Vertrag abgeschlossen.
  • Schlappe 9% haben einen Vertrag abgeschlossen oder überlegen, dies zu tun.
Fazit: Trotz der unbedingten Notwendigkeit für viele Arbeitnehmer, eine private Altersvorsorge zu lancieren, um auch im Alter ein vernünftiges auskommen zu haben, verzichten viele Arbeitnehmer komplett auf Angebote wie die Riester-Rente.

Samstag, 20. Juni 2009

Riester-Rente Zulagennummer

Die Riester-Rente Zulagennummer hilft, das Maximum der staatlichen Förderung abzugreifen.

Die Zulagennummer der Riester-Rente wird durch die Zulagenstelle (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, ZfA) gewährt, die für die Prüfung der Zulagenanträge zuständig ist. Die Zulagen zur Riester-Rente dienen als weitere Motivation für Angestellte und Beamte, ihre private Vorsorge auszubauen. Zulagen zur Riester-Rente sind: die Grundzulage und die Kinderzulage.
Um eine vollständige Riester-Rente zu bekommen, ist es nötig, dass jeder zulagenberechtigte Riester-Sparer bei seinem individuellen Anbieter der Riester-Rente einen Antrag auf Zulagen stellt. Der Anbieter sorgt im Folgenden dafür, dass der Zulagenantrag an die Zulagenstelle weitergereicht wird. Diese vergibt dann die Zulagennummer für die Riester-Rente.

Funktion der Zulagennummer im Rahmen der Riester-Rente

Es findet ein regelmäßiger Austausch an Daten zwischen der Zulagenstelle und den Rentenversicherungsträgern, Familienkassen & Meldebehörden statt. Dies ermöglicht einen effizienten Prozess zur Überprüfung des Zulagenantrags und eine schnelle Vermittlung der Zulagennummer für die Riester-Rente. Eine Dokumentation in Form einer „Riester-Akte“, die unter der eigenen Zulagennummer geführt wird, enthält alle wesentlichen und notwendigen Daten zur Förderung durch die Riester-Rente. Für die Praxis bedeutet dies: Wird ein Zulagenantrag gestellt, werden die dazu notwendigen Daten ausgewertet und an den Anbieter der Riester-Rente weitergeleitet. Dieser schreibt dann die rechtmäßigen Zulagen im betreffenden Riester-Produkt gut.

Unterschiede Angestellte & Beamte

Bei Angestellten, die eine Sozialversicherungsnummer besitzen, wird diese als Zulagennummer zur Riester-Rente benutzt. Bei Beamten verhält es sich etwas anders. Sie bekommen ihre Altersbezüge durch ihren Dienstherren, d.h. sie werden nicht bei der Rentenversicherung geführt. Darum ist es für Beamte nötig, eigens eine Beantragung einer Riester-Zulagennummer zu veranlassen.

Dienstag, 16. Juni 2009

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Was sind die Vorteile einer durch den Arbeitgeber gestützten Altersvorsorge? Die betriebliche Altersversorgung als Alternative zur privaten Altersvorsorge.

Die betriebliche Altersversorgung wird vom Arbeitgeber geleistet und kann folgende Leistungen beinhalten:

  • Altersversorgung
  • Invaliditätsversorgung
  • Hinterbliebenenversorgung
Grundsätzlich ist die betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geeignet. Seit 2002 haben rentenversicherungs-pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Anspruch auf die sogenannte „Entgeldumwandlung“. D.h. der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Anteil des Lohns / Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren, falls dies dem Wunsch des Arbeitnehmers entspricht.

5 Formen der bertieblichen Altersversorgung

Es existieren 5 Formen oder Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
  • Direktzusage des Arbeitgebers
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
Die Finanzierungswege sind verschieden: Eine betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden Parteien finanziert werden. Die betriebliche Altersversorgung kann direkt aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers heraus finanziert werden. Diese Art der Finanzierung bringt Steuervorteile mit sich. Für die Durchführungswege „Pensionsfonds“, „Pensionskasse“ und „Direktversicherung“ jedoch nur, wenn der Vorsorgesparer später eine lebenslange Rente aus der betrieblichen Altersversorgung beziehen kann.

Auszahlungsmodalitäten der betrieblichen Altersversorgung

Zu Beginn der Rente kann sich der Vorsorgesparer bis zu 30% seines angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen. Pensionskassen und Direktversicherungen bieten eine weitere Option als Auszahlungsmodalität an: Bei einem Kapitalwahlrecht besteht die Möglichkeit, das gesamte Kapital auf einen Schlag auszahlen zu lassen! Wer also auf eine lebenslange Rente in Form monatlicher Raten verzichten möchte, sollte auf ein Kapitalwahlrecht achten. Um jedoch keine steuerlichen Vorteile einzubüßen, sollte das Kapitalwahlrecht erst im Jahr vor der geplanten Rente geltend gemacht werden.

Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Zwei Förderungen betrieblicher Altersversorgung werden vom Staat ermöglicht:
  • Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsermessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind sozialabgabenfrei.
  • Zusätzliche steuerliche Vorteile, die variabel auf die jeweilige betriebliche Altersversorgung und den Zeitpunkt der Versorgungszusage zugeschnitten sind.
Betriebliche Altersversorgung und Steuerfragen
  • Bei den Durchführungswegen „Pensionsfonds“, „Pensionskassen“ oder „Direktversicherungen“ existieren unterschiedliche Förderungsmodelle, die von der Versorgungszusage des Arbeitgebers abhängen.
  • Bei Direktzusage oder Unterstutzungskasse zahlen die Arbeitnehmer während der gesamten Ansparphase keine Steuern. Die Versorgungsleistungen sind jedoch steuerpflichtig.
  • Ausgezahlte Leistungen, werden in voller Höhe nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert, sofern sie auf steuerfreien Beträgen beruhen. Zudem Fallen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung an.
6 Vorteile der betrieblichen Altersversorgung
  • Pensionsfonds, -kassen & Direktversicherungen bieten eine monatliche lebenslange Rente.
  • Bis zu 30% des eingezahlten Kapitals können direkt ausgezahlt werden. Bei Kapitalwahlrecht sogar das gesamte angesparte Kapital der betrieblichen Altersversorgung.
  • Kombinationsfähigkeit der betrieblichen Altersversorgung mit einer Riester-Förderung bei Pensionsfonds, Pensionskasse oder einer Direktversicherung.
  • Absicherung berufsspezifischer Risiken.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (große Anzahl an Vorsorgern) kann die betriebliche Altersversorgung günstiger sein, als private Formen der Altersvorsorge
  • Hartz-IV-sicher: Während der Ansparphase ist die betriebliche Altersversorgung nicht zum Arbeitslosengeld II anrechenbar.
Mehr:
Zur Riester-Rente & betrieblichen Altersvorsorge...
Buchtipp: Einführung in die betriebliche Altersversorgung (Andreas Buttler)

Weiterführende Infos:

Mittwoch, 10. Juni 2009

Riester-Rente & betriebliche Altersvorsorge

Riester Rente und betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse gehen Hand in Hand

Oft herrscht Unsicherheit, ob die Riester-Rente und eine betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse kombinierbar sind. Über Direktversicherung oder Pensionsfonds ist eine Förderung via Riester-Rente machbar. Jedoch entscheidet der Arbeitgeber, welches Modell für ihn lohnenswerter ist. Nicht so schlimm, denn auch für den Arbeitnehmer sind beide Modelle von Vorteil. Dabei werden in beiden Fällen die Beiträge direkt vom Gehalt abgezogen und an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet. Um die Zulagen vom Staat kümmert sich der Arbeitgeber oder der Anbieter der förderungswürdigen Vorsorge-Anlage. Der Arbeitnehmer muss bei dieser Form der Riester-Rente also keine Umständlichkeiten fürchten. Lediglich die Beantragung der Anrechnung der Beträge als Sonderausgaben beim Finanzamt müssen geltend gemacht werden. Zudem können Gruppenrabatte erzielt werden, die im Vergleich zum privaten Riester-Rente-Abschluss Kostenvorteile mit sich bringen.

Verschiedenen Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge in Kombi mit Riester

Um die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen, existiert unter anderem die betriebliche Altersvorsorge. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen vertraglich vereinbarten Teil des monatlichen Gehalts (brutto) seines Angestellten in eine z.B. Pensionskasse ein. Diese Pensionskassen werden in der Regel von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Aus diesem Topf bekommen die Versicherten (also die Arbeitnehmer) am Ende ihrer Erwerbstätigkeit eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt, welche die staatliche Rente ergänzt. Es besteht auch die Möglichkeit, das gesamte angesparte kapital auf einmal auszahlen zu lassen. Falls man dies möchte, muss zu Vertragsbeginn ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden. Des weiteren kann die betriebliche Altersvorsorge durch einen Risikoschutz abgesichert werden. Dieser Modus kommt zur Geltung, wenn z.B. Erwerbsunfähigkeit droht. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann die geförderte Betriebsrente mitgenommen werden
Wie alle Riester-Rente-Angebote sind die Leistungen einer betrieblichen Rentenvorsorge sicher vor Hartz IV. D.h. das angesparte Kapital wird nicht als Vermögen vom Staat angerechnet.

Achtung: Schließt der Arbeitgeber die Riester-Rente ab und geschieht da in der Form z.B. einer Pensionskasse, so kann das angesparte Riester-Kapital nicht zu einer Finanzierung von privatem Wohneigentum beliehen werden!

Fazit: Keine Scheu davor, die betriebliche Altersvorsorge mit einem Riester-Rente-Vertrag zu ergänzen. Fragen Sie einfach mal ihren Arbeitgeber.

Montag, 8. Juni 2009

Immobilien als Altersvorsorge

Vier Vorteile von Immobilien als Altersvorsorge:

  • Grundsätzlich sind Immobilien eine wertbeständige Anlageform und bieten eine stabile Vermögensgrundlage bei der Altersvorsorge.
  • Ist die Immobilie schuldenfrei und die Raten abbezahlt, so entfallen im Alter die Mietkosten.
  • Ist die Immobilie groß genug, kann die eigene Rente durch Mieteinnahmen aufgebessert werden.
  • Entscheidet man sich, in eine Seniorenwohnanlage oder ins Altersheim zu gehen, dann kann der Verkauf der Immobilie den dortigen Aufenthalt finanzieren.
Trotzdem sollte man beachten, dass eine Immobilie auch Kosten verursacht. Über weitere Vor- und Nachteile einer Immobilie als Altersvorsorge berichtet das ARD-Magazin "Plusminus" in seinem "Plusminus-Tipp: Immobilien als Altersvorsorge".

Sonntag, 7. Juni 2009

Mehr Rente für Hartz-IV-Empfänger

Kommentar

Die Bundestagswahlen stehten an und jetzt sind die Rentner dran. Genauer: die Hartz-IV-Empfänger unter den Rentnern bzw. den zukünftigen Post-Hartz-Rentnern. Sowohl SPD als auch CDU fordern eine Erhöhung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger. Bisher können Arbeitslose, die Hartz-IV bekommen, einen Freibetrag von 16.250 Euro geltend machen. Zusätzlich dazu 250 Euro pro Lebensjahr. Das bedeutet: Dieses Geld kann für die Altersvorsorge genutzt werden.

Die Zukunftsvision der SPD-Vize Andrea Nahles: Investiert ein Arbeitsloser also in eine Lebensversicherung, die ihm später als Altersvorsorge dient und als monatliche Rente ausgezahlt wird, dann soll er nicht von einer Grenze des Schonvermögens behindert werden.

Schließlich schlage man mit einer Erhöhung bzw. Abschaffung des Schonvermögens zwei Fliegen mit einer Klappe: Altersarmut und weniger Kosten für den Staat.

Auch Karl-Josef Laumann (CDU) und einige Gewerkschaftsvertreter wollen das Schonvermögen erhöhen.

So viel (soziale) Einigkeit unter den großen Volksparteien und Gewerkschaften scheint verdächtig. Die Parteien gehen auf Wählerfang und die Gewerkschaften versuchen, diese Situation auszunutzen um Land für sich in Thema "Rente" zu gewinnen. Man soll ja schließlich sehen, dass die Gewerkschafter auch in Zeiten der Finanzkrise nicht untätig sind.

Doch - wie soll eine Abschaffung des Schonvermögens in der Realität aussehen? Wer kontrolliert, wofür der einzelne Rentner tatsächlich sein Geld anlegt bzw. ausgibt? Was ist noch "förderungsfähig" außer dem Modell "Lebensversicherung"? Schließlich kann das einfache Festgeld auch für eine neues Eigenheimdach angelegt sein, damit der zukünftige Rentner auch weiterhin im Trockenen sitzt. Und geht man von Lagzeitarbeitslosen aus, dann stellt sich die berechtigte Frage: Woher kommt das ganze Geld? Hat da jemand etwa "schwarz" gearbeitet und nebenher Hartz-IV kassiert? Man weiß es nicht... oder man möchte es besser nicht wissen.

Unterm Strich - eine Erhöhung des Schonvermögens wird wohl kaum in der Lage sein, Altersarmut zu bekämpfen oder das Bewußtsein einer privaten Altersvorsorge zu stärken. Aber bald sind ja Wahlen - und dannach ist alles anders!

Renten-News

Nachrichten zur Altersvorsorge

07. Juni 2009

  • Forderung nach einem "Renten-Schutzschirm": Sozialverband VdK fordert eine deutliche Steigerung der Rentenansprüch von Arbeitslosen über 55 Jahren... [Pressemeldung auf Reuters].
  • Auch SPD fordert höhere Rente für Arbeitslose: Hartz-IV-Empfänger sollen mehr Geld für Altersvorsorge bekommen... [focus.de berichtet mehr].
  • Nazi Opfer werden endlich entschädigt: Bundessozialgericht macht Opfern neue Hoffnung. Überfällige Entschädigung: Rente für ehemalige Zwangsarbeiter... [mehr auf spiegel.de oder der Deutschen Welle].
  • Schweizer Protest gegen Abbau der Altersvorsorge: Gewerkschaft Unia potestiert gegen Abbau der Altersvorsorge und Erhöhung des Frauen-Rentenalters... [das Bieler Tagblatt informiert].
  • Kommentar der Woche zum Thema "höhere Rente für Arbeitslose"... [kritisch nachgehakt von sensitively.blog.de].

Samstag, 6. Juni 2009

Riester-Rente für Beamte

Auch Beamte können von der Riester-Rente profitieren

Viele Staatsdiener wissen es nicht, doch auch Beamte können von der Riester-Rente profitieren und gefördert werden. Die Gruppe der Beamten gehört zu den direkt förderfähigen Personen im Sinne des Konzeptes der Riester-Rente. Für Beamte, die eine Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten möchten, gelten die selben Bedingungen wie für „normale Arbeitnehmer“ wie etwa Angestellte oder Arbeiter. Besonders für Beamte, die über ein hohes Gehalt verfügen, kann sich die Riester-Förderung lohnen, denn um die staatlichen Zulagen in voller Höhe zu bekommen, muss der Mindestbeitrag von derzeitig 4% (Stand 2008) des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen betragen. Wird dieser Beitrag nicht in vollem Umfang ausgeschöpft, wird die Riester-Zulage nur teilweise ausbezahlt.

Eine weitere Voraussetzung, um als Beamter oder Beamtin gefördert zu werden, ist eine Freistellung der Versicherungspflicht. Erst dann sind Beamte berechtigt, sich die stattlichen Förderungen und steuerlichen Vorteile der Riester-Rente abzuholen.
Zudem besitzen anspruchsberechtigte Beamte die Möglichkeit, die Riester-Rente als private Vorsorge als sonderausgabenabzugsfähig bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Diese Vorteile – Förderund & Steuerabzugsfähigkeit – machen die Riester-Rente auch für Beamte zu einer geeigneten Form der privaten Altersvorsorge. „Riestern“ ist also auch für Beamte attraktiv!