Sonntag, 16. August 2009

Leibrente

Renten-Gossar

Unter Leibrente versteht man eine regelmäßige (Renten)-Zahlung, die bis zu einem definierten Ereignis (z.B. Tod des Rentenempfängers) gezahlt wird. Dabei besteht die Möglichkeit, Hinterbliebenenrenten auszuschließen.

Rentenbesteuerung


Worauf basiert die Rentenbesteuerung?


Die Rentenbesteuerung wird seit Januar 2005 durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) geregelt. Grund hierfür war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur unterschiedlichen Besteuerung von Beamtenpensionen und Leibrenten. Nebeneffekt: Die Schaffung von mehr Transparenz des Besteuerungssystems, um die private Altersvorsorge attraktiver zu machen.

Nachlagerung der Rentenbesteuerung

Die finanziellen Beiträge, die zu einem Aufbau einer Altersversorgung nötig sind, werden steuerlich freigestellt. D.h. erst die Alterseinkünfte in Form einer Rente werden später entsprechend versteuert.
Vorteil: Durch die steuerliche Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen stehen weitere Mittel für die private Altersvorsorge zur Verfügung.

Wie kann ich Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen?
Was meint der Begriff: Altersvorsorgeaufwendung?

Dazu die Deutsche Rentenversicherung:

„Beiträge zu Leibrentenversicherungen, bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerlich, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind, können als Sonderausgaben geltend gemacht und damit steuerfrei gestellt werden.“
Als Beispiele können genannt werden:
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Beiträge zu (neu zu entwickelnden) privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen, die ab 1.1.2005 neu abgeschlossen wurden
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung August 2009)

Tipps zur Rentenbesteuerung:

Freitag, 14. August 2009

Rente nach Umzug weg?

Rentner sollten im Falle eines Umzugs die neue Anschrift unmittelbar der Rentenversicherung mitteilen. Denn falls Briefe unzustellbar sind, ist eine Weiterzahlung der Rente nicht möglich, da für eine reguläre Auszahlung eine aktuelle Adresse von der Rentenversicherung benötigt wird. Auf diese Weise sollen Überzahlungen vermieden werden. Die Änderungen der Anschrift oder Adresse nimmt der Rentenservice der Deustchen Post entgegen: www.rentenservice.com

Montag, 3. August 2009

Ab wann in Rente gehen?

Ab wann ist es sinnvoll, in Rente zu gehen? Diese Frage stellen sich nicht nur Menschen, die kurz vor der Rente stehen. Auch in der Planung der persönlichen, individuellen Altersvorsorge spielt diese Frage eine wichtige Rolle. Kann man sich vorstellen, bis 67 zu arbeiten? Oder gar bis 69? Wie sollte man am klügsten vorsorgen, so dass eine frühe Rente in Frage kommt?

Die individuelle Altersvorsorge

Dies alles hängt von der richtigen, individuell zugeschnittenen Altersvorsorge ab. Es gibt viele Strategien, wie „richtig“ vorgesorgt werden kann. Ob mit den Klassikern wie einer kapitalgedeckten Lebensversicherung oder dem Erwerb einer Immobilie. Auch die Riester-Rente oder die Rürup-Rente können eine passende Alternative darstellen. Wichtig ist: Der Vorsorgeplan muss individuell abgestimmt sein.

Langfristige Planung lohnt sich

Klar ist auch, dass eine solide Altersvorsorge allemal besser ist, als die Hoffnung auf riskante Anlageformen zu setzen und dabei nur kurzfristig zu gewinnen. Die eigene Rente planen, heißt auch immer: langfristig planen. Dazu sind Vergleiche sinnvoll und das Studium der vielen Angebote auf dem Markt. Nehmen Sie sich Zeit, die Angebote zur Altersvorsorge zu prüfen. Dabei können einige Stunden mehr im Nachhinein oft böse Überraschungen verhindern.

Sonntag, 2. August 2009

Renten-News

Nachrichten zur Altersvorsorge

02. August 2009

  • Allensbach Institut: 82% der Deutschen sind gegen eine Rente mit 67! Wär hätte das gedacht? "Die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre war zu keinem Zeitpunkt populär. Die Mehrheit der Bürger war und ist nicht einmal bereit zu konzedieren, dass sie sachlich notwendig ist...", so Renate Köcher von der Wirtschaftswoche... [in der Wiwo nachzulesen].
  • Die Rentner & das Finanzamt: Rentner müssen Steuer nachzahlen... [mehr in der Süddeutschen Zeitung].
  • Finanzkrise drückt Rente nicht so stark wie befüchtet: Studie soll dies belegen. Der gefühlte Verlust ist stärker als die realen Auswirkungen... [mehr zum Thema in Welt Online Wirtschaft].
  • Scholz verspricht stabile Rentenbeiträge: Trotz Wirtschaftskrise und demographischem Wandel verspricht Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sabile Rentenbeiträge... [vollständiger Artikel in der Sächsischen Zeitung].
  • Kommentar der Woche über die Rente mit 69 von "Power of Will"...

Sockelbetrag

Renten-Glossar

Der Sockelbetrag bezeichnet im Kontext der Riester-Rente ein Mindestbeitrag für Versicherte, um die vollen Förderungen aus dem Riester-Vertrag zu bekommen. Der Sockelbetrag hängt u.a. vom Familienstatus ab.

Banksparplan

Renten-Glossar

Der Riester-Banksparplan ist eine förderungsfähiger Banksparplan, der nach Riester gefördert werden kann. Die Rendite eines Banksparplans entsteht einerseites durch Zinsen und Zinseszinsen sowie bestimmten anderen Förderungen im Rahmen einer Riester-Rente.

Renten-Glossar

Renten-Glossar-Verzeichnis

Altersgrenze

Renten-Glossar

Der Rentenanspruch setzt die Vollendung eines bestimmten Lebensjahr voraus, welches als Altersgrenze bezeichnet wird. Im Regelfall liegt die Altersgrenze in Deutschland beim 65. Lebensjahr. Jedoch kann in Ausnahmefällen die Altersgrenze auch bei 60 oder 63 liegen. Mit einem Rentenabschlag ist eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersgrenze möglich.

Samstag, 1. August 2009

Rentenabschlag

Renten-Glossar

Ein Rentenabschlag findet dann statt, wenn die Rente vor der entsprechenden Altersgrenze in Anspruch genommen wird. Pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme beträgt der Rentenabschlag 0,3 %. Die maximale Höhe des Rentenabschlags beträgt zur Zeit 18 %.

Weiterführende Informationen hier...