Leibrente
Renten-Gossar
Unter Leibrente versteht man eine regelmäßige (Renten)-Zahlung, die bis zu einem definierten Ereignis (z.B. Tod des Rentenempfängers) gezahlt wird. Dabei besteht die Möglichkeit, Hinterbliebenenrenten auszuschließen.
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Unter Leibrente versteht man eine regelmäßige (Renten)-Zahlung, die bis zu einem definierten Ereignis (z.B. Tod des Rentenempfängers) gezahlt wird. Dabei besteht die Möglichkeit, Hinterbliebenenrenten auszuschließen.
Eingestellt von Renten-Blogger um 04:44
Labels: Leibrente, Renten-Glossar
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