Sonntag, 16. August 2009

Leibrente

Renten-Gossar

Unter Leibrente versteht man eine regelmäßige (Renten)-Zahlung, die bis zu einem definierten Ereignis (z.B. Tod des Rentenempfängers) gezahlt wird. Dabei besteht die Möglichkeit, Hinterbliebenenrenten auszuschließen.