Sonntag, 31. Mai 2009

Renten-News

Nachrichten zur Altersvorsorge

1. Juni 2009

  • Renten-Garantie verursacht keine Beitragssteigerung: Die Diskussion um die Renten-Garantie geht weiter... [mehr dazu auf focus.de].
  • 81-jährige Frau dealte mit Heroin, um Rente aufzubessern: Mit Mengen bis zu 500 Gramm soll die Rentnerin gehandelt haben, um ihre unzureichende Rente auszugleichen... [weiter in den Lokalnachrichten der NZ].
  • Auch Ärzte kümmern und sorgen sich um eine rentable Altersvorsorge: Finanzexperten des Bundesverbandes Deutscher Banken stehen Rede und Antwort... [die Ärzte Zeitung verrät mehr].
  • Riester-Rente & Erbe: Nur Ehepartner erhalten vollen Betrag, müssen diesen jedoch wieder in ein Riester-Produkt investieren... [Mitteldeutsche Zeitung].
  • Drohende Steuernachzahlungen für Rentner: Bis zu 3 Millionen Rentner sind betroffen... [t-online weiß mehr]...
  • Kommentar der Woche zum Thema "Verarmung"... [inge09.blog.de].

Riester-Rente und Kinderzulage

Kinderzulage bei Riester Rente steht im Zusammenhang mit Erhalt von Kindergeld

Eltern, die Anspruch auf Kindergeld besitzen, werden bei der Riester-Rente zusätzlich gefördert. Neben der Grundzulage bekommen Eltern noch eine Extra-Zulage für jedes Kind, für das auch der Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Kinderzulage bei der Riester-Rente wird jedoch nur einmal pro Kind vergeben – anders als die Grundzulage, von der beide Elternteile profitieren.

Wer empfängt die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Wenn beide Elternteile die Kinderzulage gemeinsam beantragen, erhalten auch Väter anteilig die Kinderzulage. Jedoch ist die Gültigkeitsdauer eines solchen Antrags immer auf ein Jahr befristet und muss jedes Jahr wieder gestellt werden. Achtung: Während eines Beitragsjahres kann der betreffende Antrag nicht widerrufen werden! Grundsätzlich ist es aber die Mutter, die das Geld zur Kinderzulage empfängt. Leben die Eltern getrennt, profitiert jeweils derjenige Elternteil, der auch das Kindergeld bekommt.

Die jeweilige Sachlage ist ausschlaggebend

Manchmal scheint es nicht auf den ersten Blick ersichtlich, wer denn die zusätzliche Förderung der Kinderzulage nun bekommt. Gibt es Unstimmigkeiten zwischen den Eltern oder andere Probleme, wird die Kinderzulage zur Riester-Rente an denjenigen (Ex)-Partner gezahlt, in dessen Haushalt das Kind bzw. die Kinder leben. Wechselt der Wohnort des Kindes und so auch die Zugehörigkeit zu einem Haushalt - so dass dich eventuell der Kindergeldanspruch verschiebt - ist keine doppelte Berücksichtigung möglich.
Nur derjenige erhält die Kinderzulage zur Riester-Rente, der in dem betreffenden Jahr die erste Rate des Kindergeldes bekommen hat.

Tipp zur Kinderzulage bei der Riester Rente:

Sind die Kinder unter drei Jahren ist es nötig, dass die Mutter einen Mindestbeitrag für den Riester-Vertrag leitet, wenn sie von der Kinderzulage profitieren möchte. Dies ist deshalb so, weil während der dreijährigen Kindererziehungszeit automatisch Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung anfallen. Deshalb kann nicht von der Ehegattenregelung Gebrauch gemacht werden. Ist die Kindererziehungszeit vorbei, muss kein separater Beitrag mehr geleistet werden.

Samstag, 30. Mai 2009

Arbeiten bis ins Grab - Wenn die Rente nicht reicht

Eine sehr gelungene Dokumentation über Menschen, deren Rente zu gering ist, als dass Sie ein normales Rentner-Dasein führen könnten.



von: Wilfied Prill
Quelle: www.wdr.de

LVA-Rente

LVA-Rente: kurze Definition

Die Landesversicherungsanstalt – kurz LVA – und damit auch die "LVA-Rente" (die herkömmliche Rente vom Staat sozusagen) gibt es in diesem Sinne nicht mehr. Die LVA war Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und regional organisiert. Sie war zuständig für die Organisation und Durchführung der Rentenversicherung der abhängig beschäftigten Arbeiter und der gesetzlich pflichtversicherten selbstständigen Handwerker bzw. Gewerbetreibenden. Diese Zuständigkeit endete mit einer Reform am 30. September 2005. Die 22 regional zuständigen LVAs gingen in die allgemeine Deutsche Rentenversicherung über. Sie sind nunmehr also Teil der Deutschen Rentenversicherung.

Montag, 25. Mai 2009

Renten-News

Nachrichten zur Altersvorsorge

25. Mai 2009

  • Riester-Rente gewinnt an Dominanz: 2,4 Millionen Fondssparpläne mit staatlicher Riester-Förderung... [mehr dazu auf tarife-verzeichnis.de].
  • Rente bei Berufsunfähigkeit: Berufsunfähigkeit, kurz BU, ist ein Massenphänomen. Alleine 2007 gehen 162.000 Menschen den Antragsweg zur Rente wegen vermindeter Erwerbsfähigkeit... [das Handelsblatt weiß mehr].
  • 17 Jahre Rentenbezugszeit: Die Rentenlaufzeithat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten um rund 75 Prozent erhöht... [alle Zahlenspiele auf test.de].
  • Trotz Krise - bei der Altersvorsorge wird nicht gespart: Durchschnittlich investieren die Deutschen 130 Euro im Monat für ihre private Absicherung... [ganze News-Meldung von AFP].
  • Kommentar der Woche zu Thema "Der große Rentenschwindel" (Kritik eines Dokumentarfilms)... [weiterlesen auf tuxpost.de].

Samstag, 23. Mai 2009

Lebensversicherung als Altersvorsorge

Wann lohnt sich eine Lebensversicherung?

Eine Möglichkeit für die Rente vorzusorgen ist die Altersvorsorge via Lebensversicherung. Eine Lebensversicherung eignet sich in bestimmten Fällen zur Ergänzung der staatlichen Rente. Doch als alleinige Vorsorgemöglichkeit ist eine Lebensversicherung nur bedingt geeignet. Trotzdem zählt die Lebensversicherung zu den Klassikern bei der privaten Altersvorsorge in Deutschland.

Was ist eine Lebensversicherung überhaupt?

Kurz gesagt: Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung – eine Individualversicherung bei der das Todes- oder Langlebigkeitsrisiko einer bestimmten Person versichert wird. Die Versicherungsleistung tritt je nach vertraglicher Vereinbarung ein, z.B. bei einem Todesfall vor einem bestimmten Zeitpunkt oder bei der Diagnose einer schweren Krankheit. Je nach Lebensversicherung kann dies variabel festgelegt werden. Vor allem zu unterscheiden sind Kapital-Lebensversicherungen (Kapitalbildung steht im Fokus) und Risiko-Lebensversicherungen (keine oder nur bedingte Kapitalbildung).

3 Gründe, die für eine Kapital-Lebensversicherung sprechen

  • Lebensversicherungen sind eine konservative Geldanlageform zur Altersvorsorge. Kapital-Lebensversicherungen sind zwar eher schwach verzinst, wobei man den Primärzweck dieser Versicherungsart nicht vergessen darf: Die Absicherung von Angehörigen bei einem unerwarteten Todesfall des Versicherten. Die Hinterbliebenenversicherung ist also ein Gründ, der für einen Lebensversicherungs-Vertrag spricht.
  • Lebensversicherung als Tilgungsträger: Eine Lebensversicherung kann bei Auszahlung auch dazu genutzt werden, Darlehen in einer Summe abzuzahlen.
  • Als konservative Sparform ist die Kapital-Lebensversicherung dazu geeignet, Kapital für die Zeit nach dem Arbeitsleben anzusparen, um die Rente damit zu ergänzen.

Donnerstag, 21. Mai 2009

Riester-Rente: den Anbieter wechseln...

Riester-Rente: Anbieter wechseln sinnvoll?

Das Angebot für förderungswürdige Anlageformen der Riester-Rente ist groß. Oft ist schnell eine Entscheidung getroffen, die sich nach einiger Zeit als nicht optimal entpuppt. Was sollte man bei einem Anbieterwechseln im Rahmen der Riester-Rente beachten?

Prüfen, ob sich ein Wechsel des Angebots beim „Riestern“ tatsächlich lohnt:

Vergleichen Sie ihren bestehenden Vertrag mit dem neuen Angebot, das sie interessiert. Wie hoch ist etwas das bis zum Rentenbeginn angesammelte Kapital? Welche Höhe der monatlichen ausgezahlten Rente ergibt sich?
So kann es sein, dass ein Riester-Fonds-Sparplan lohnender ist, als eine Riester-Rentenversicherung oder ein Riester-Banksparplan. Ein Vergleich der Riester-Versicherungsurkunde mit den Dokumenten eines Riester-Fonds-Sparplans ist dabei aufschlussreich. Beachten sie beim Vergleich, dass die Monatsbeiträge, mit denen sie rechnen, gleich hoch sind und vergessen sie nicht, die abgelaufene Spardauer zu berücksichtigen.

Kosten bei einem Wechsel der Riester-Rente:

Kosten beim Wechseln des Riester-Renten-Anbieters gehen aus den bestehenden Regelungen des „alten“ Vertrags hervor. Einmalige Kosten belaufen sich oft um die 50-100 Euro. Bei geringen Rückkaufswerten erhält der Riester-Sparer jedoch noch nicht einmal die volle Höhe seiner bereits eingezahlten Beiträge zurück. Der Zeitpunkt für einen Wechsel des Riester-Renten-Angebots sollte also gut gewählt sein.

Die Kündigung der Riester-Rente:

Bei einer Kündigung der Riester-Rente, die als Grund einen Anbieterwechsel vorweist, sollte darauf geachtet werden, das Guthaben „prämienunschädlich“ zum neuen Anbieter zu übertragen. Lassen Sie sich den Betrag nicht auszahlen!
Danach kann ein neuer Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Legen Sie dem neuen Beitrag ein Schreiben bei, aus dem ersichtlich wird, dass das Guthaben aus dem alten Vertrag übertragen werden soll. Jetzt kann der neue Anbieter problemlos einen neuen Riester-Vertrag aufsetzen. Auch um den Einzug des Kapitals aus dem alten Riester-Renten-Vertrag kümmert sich der neue Anbieter. Ganz so, als würden Sie den Strom- oder DSL-Anbieter wechseln.

Nach einer Prüfung der Rentabilität ist es durchaus sinnvoll bei der Riester-Rente den Anbieter zu wechseln.

Montag, 18. Mai 2009

Lohnt die Riester-Rente?

Für die Zielgruppe (Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte) ist die Riester-Rente eine lohnende Ergänzung zur staatlichen Vorsorge. Ehepaare, Familien und Ledige können von der Riester-Rente in Form von Steuervergünstigungen profitieren. Zur Zeit ist eine Steigerung der Rendite von förderungsfähigen Anlageformen von über 2% möglich. 7 Vorteile auf einen Blick!

7 Vorteile der Riester-Rente:

  • Förderung: Staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge.
  • Sicherheit: Nur zertifizierte Finanzprodukte werden gefördert.
  • Steuer I : Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
  • Zulagen: Für jedes Kind gibt es eine Zulage.
  • Steuer II: Beiträge werden erst im Rentenalter versteuert.
  • Auszahlung: Schon ab dem 60. Lebensjahr möglich.
  • Flexibilität: Auch Banksparpläne & Investmentfonds-Sparpläne können gefördert werden.

Sonntag, 17. Mai 2009

Renten-News

Nachrichten zur Altersvorsorge

18. Mai 2009

  • Beamtenpension überflügelt Rente um ein Vielfaches: Die Bildzeitung mal wieder ganz reißerisch...[mehr dazu auf bild.de].
  • EU-Parlamentarier gegen Rente mit 63: Verzicht in der Krise? So mancher EU-Parlamentarier sieht das anders! Die Heraufsetzung des Bezugsalters auf 63 für die (Zweit)-Rente für EU-Parlamentarier stößt auf Empörung bei so manchem Parlamentsmitglied. Zu Recht...? [der Stern verrät es].
  • Geringverdiener schlittern in die Altersarmut: Neue Studie warnt vor steigender Altersarmut... [mehr im Tagesspiegel].
  • Vor der Rente ist nach der Rente? Wie sieht es mit der Besteuerung der Altersvorsorge aus? Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden immer geringer besteuert. Dafür kassiert der Staat künftig im Alter höhere Steuern... [weiter auf wiwo.de].
  • Kommentar der Woche zum Thema "Rente ist sicher"... [weiterlesen auf aufhellblitz.blogspot.com]

Samstag, 16. Mai 2009

Rürup-Rente im Überblick (7)

Teil 7
Rürup-Rente und gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich

Die verschiedenen Angebote zur Rürup-Rente kann man natürlich gut vergleichen – was leistet die gesetzliche Rentenversicherung im Gegensatz zu privaten Versicherungsunternehmen? Weitgehend gleiche Leistungen und steuerliche Gleichbehandlung legen es nahe, den Vergleich auf die Rentenhöhe zu beziehen. Quasi nach dem Motto: Was kommt hinten raus?
Der Vergleich zwischen der Rürup-Rente und der Gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich anhand von 2 Eckpunkten vollziehen:

a) Die garantierte Rente:
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist dies die Summe der eingezahlten Beiträge. Diese ist verteilt sich momentan auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von ca. 20 Jahren.
Bei der Rürup-Rente ist die garantierte Rente die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der anfallenden Gebühren und verzinst mit einem Zins von derzeit 2,25% (Garantiezins bei Rentenversicherungen) auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von ca. 20 Jahren.

b) Die Rendite:
Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung ist diese bis jetzt an die Lohn-/ und Gehaltsentwicklung gekoppelt (Generationenvertrag).
Bei der Rürup-Rente ist die Rendite der Ertrag aus der Kapitalanlage abzüglich der Gebühren.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Neiddebatte "Rente"

Während des Wahlkampfs bemühen sich nicht nur Parteien um Wählerstimmen. Auch Lobbyarbeit findet in deisen Zeiten ihren Höhepunkt. Eine Neiddebatte ist genau das Richtige, um von wesentlichen strukturellen Problemen abzulenken - oder steckt auch ein Körnchen Wahrheit an der Kritik, dass Beamte eine viel bessere Altersabsicherung genießen als Angestellte: Beamtenpension doppelt so hoch wie Rente!

Mittwoch, 13. Mai 2009

Im Wahljahr ist die Rente sicher!

Ist die Rentensicherheit abhängig vom Wahljahr? Nun ist das Rententhema auch in der high-fashion-polit Zeitschrift "Cicero" angekommen. Eine Rentendiskussionsrunde bei Anne Will aus der Perspektive von Josef Girshovich: 2021 ist die Rente sicher!

Sonntag, 10. Mai 2009

Renten-News

Nachrichten zur Altersvorsorge

10. Mai 2009

  • Rasche Rentenangleichung gefordert: Erwin Sellering (Ministerpresident Mecklenburg-Vorpommern) fordert eine schnelle finanzielle Besserstellung ostdeutscher Rentner, um das Westniveau 20 Jahre nach der Wende baldigst zu erreichen... [mehr in der Märkischen Allgemeinen].
  • Olaf Scholz und Norbert Blüm : Die Rente ist sicher... [mehr dazu auf bild.de].
  • Sozialverband fürchtet Nullrunden: Der Sozialverband Deutschland (SoVD) befürwortet die geplante Schutzklausel gegen Rentenkürzungen. Befürchtet jedoch gleichzeitig folgende Nullrunden für die nächsten Jahre... [mehr dazu vom Evangelsichen Presseverband für Bayern].
  • Riester-Rente lohnt erst ab einem Alter von 90 Jahren: Nach einer Studie des Berliner Wirtschaftswissenschaftlers Klaus Jaeger zur Riester-Rente lohnt sich das Riestern erst ab einem Durchschnittsalter von 90 Jahren... [weitere Informationen auf bundestag.de].
  • VdK fordert Rücknahme der Rente mit 67: Aufgrund der Äußerungen von Sozialminister Olaf Scholz fordert der Sozialverband VdK eine Rücknahme der Rente mit 67... [mehr auf yahoo / AP].
  • Kommentar der Woche diesmal zum Thema "Rentenlüge"... [weiterlesen auf duckhome.de].

Donnerstag, 7. Mai 2009

Rürup-Rente im Überblick (6)

Teil 6
Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente

Um sich zusätzlich abzusichern, können neben der Rürup-Rente weitere Zusatzversicherungen abgeschlossen werden:

Eine Hinterbliebenenversicherung kann als Möglichkeit einer Absicherung für den Ehepartner oder Kinder abgeschlossen werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Ehe zum Todeszeitpunkt des Rürup-Versicherten noch Bestand haben muss. Bei Kindern muss ein Kindergeldanspruch gelten. Ist dies nicht der Fall, besteht in beiden Fällen kein Anspruch aus der Zusatzversicherung. Eine Hinterbliebenenversicherung für einen eingetragenen Lebenspartner ist leider ebenfalls nicht möglich.

Eine weitere Art der zusätzlichen Absicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Inhalt kann eine Rente oder die Beitragsübernahme durch den Versicherer sein. Zu beachten ist, dass der zu zahlende Beitrag für diese Zusatzversicherung den Beitrag zur Altersvorsorge nicht übersteigen darf. Sonst wird der Vertrag steuerlich nicht gefördert. Der Bestandteil für die Beitragsbefreiung zählt, im Gegensatz zum Beitrag für die Rentenzahlung im Invaliditätsfall, auch zum Beitrag für die Altersvorsorge.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Sonntag, 3. Mai 2009

Rente mit 67 - Pro und Contra

Rente mit 67 - Pro und Contra: Höhere Lebenserwartung fordert längere Lebensarbeitszeit

Auf den ersten Blick scheint es nur Argumente gegen die Rente mit 67 zu geben. Ob aus Selbstschutz oder Faktenwissen heraus, die Rente mit 67 wirkt ungerecht. Doch vielleicht steckt nicht nur politisches Kalkül hinter einer (theoretischen) Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Im folgenden einige „Für und Widers“ der Rente mit 67.

Argumente gegen eine Rente mit 67 Jahren sind:

  • Ob körperlich oder psychisch: Viele Arbeitnehmer sind nicht in der Lage, überhaupt bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten.
  • Jüngere Arbeitnehmer haben eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt. Eine Rente mit 67 Jahren fördert deshalb: schlechte Absicherung bei Arbeitslosigkeit, wenn man aus dem Arbeitsleben ausscheidet, bevor man die 67 erreicht hat.
  • Flexible Übergänge aus dem Arbeitsleben in die Rente mit 67 werden ungenügend gefördert.
Argumente für eine Rente mit 67 Jahren sind:
  • Eine steigende Lebenserwatung erhöht auch die Rentenbezugsdauer.
  • Eine Frühverrentungspolitik ist kontraproduktiv und belastet, anstatt zu entlasten.
  • Wer 45 Versicherungsjahre gearbeitet hat, kann weiterhin abschlagsfrei mit 65 in die Rente.
  • Die Beschäftigungsquote bei über 55-jährigen wird durch die Rente mit 67 erhöht.
  • Die Rente mit 67 trägt zur Entlastung jüngerer Generationen bei.
Weitere Diskussionsmöglichkeiten zu Pro und Contra "Rente mit 67":

-Bundestag beschließt Rente mit 67
-Diskussionsrunde: Rente mit 67 (pro/contra)
-Rente mit 67 – die richtige Entscheidung?

Samstag, 2. Mai 2009

Rürup-Rente im Überblick (5)

Teil 5
Die Rürup-Rente & Sicherheit

Anlagen der Rürup-Rente sind vor eigenem und fremdem Zugriff gesichert. Der Versicherungsbetrag kann nicht vor Rentenbeginn aufgelöst werden. Aus diesem Grund ist der angesparte Wert auch bei Erhalt des ALG II nicht zu berücksichtigen. Wichtig: der Vertragsabschluss und die erste Einzahlung muss vor der Antragstellung auf ALG II erfolgen. Zudem ist die Rürup-Rente während der Ansparphase unpfändbar. Die spätere Rentenzahlung kann natürlich gepfändet werden, wenn sie über dem pfändungsfreien Teil liegt.
Bei einem Todesfall kann die Rürup-Rente nicht vererbt werden. Das bedeutet: Das angesparte Vermögen verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft. Wie kann man diesen Mechanismus umgehen? Während der Ansparphase gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Der Versicherungsvertrag kann mit einer Hinterbliebenenrente gekoppelt werden.
  • Es kann eine Zusatzversicherung zur Beitragsrückerstattung abgeschlossen werden.
Liegt der Todesfall schon in der Rentenphase der Rürup-Rente, so verfällt das noch nicht ausgezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit existiert in diesem Falle nicht. Ist der Vorsorger jedoch verheiratet, so kann eine Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden (vgl. oben). Einige Modelle im Überblick:
  • Die abgeschlossene Hinterbliebenenrente hat den Umfang eines festgesetzten Prozentsatzes der Hauptrente.
  • Die Hinterbliebenenrente simuliert eine Rentengarantiezeit.
Achtung: Diese Leistung kann für Kinder nur solange erbracht werden, wie der Verstorbene Kindergeld erhalten würde, d.h. bis zum Ende der Berufsausbildung der Kinder. Eingetragene Lebenspartner können im Falle einer Hinterbliebenenrente aus der Rürup-Rente nicht berücksichtigt werden.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung