Samstag, 25. April 2009

Riester-Rente kompakt

Die „Riester-Rente“ basiert auf einem Konzept einer freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge, das auf Walter Riester, ehemals Bundesminister für „Arbeit und Sozialordnung“, zurückgeht. Grund für diese ergänzende Rente war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2000/2001. Das Nettorentenniveau des sogenannten Eckrentners – der idealtypische sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, der 45 Jahre Sozialversicherungsbeiträge einzahlt – sank im Rahmen dieser Rentenreform von 70% auf 67%. Die Riester-Rente sollte daher eine freiwillige Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge darstellen. Zulässige Förderungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.

Die Einzahlungsphase der Riester-Rente


Während der Einzahlungsphase der Riester-Rente werden die Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge durch weitere Beiträge in eine förderfähige Sparform eingezahlt. Wer dieses Prinzip der Altersvorsorge nutzt, profitiert von staatlichen Förderungen: die Altersvorsorgezulage bzw. einen steuermindernden Sonderausgabenbezug. Dabei fließt die Altersvorsorgezulage nicht automatisch und direkt in den Riester-Vertrag ein, sondern sie muss extra beantragt werden.

Ein häufiges Missverständnis

Oft wird angenommen, dass es unnötig sei, die Riester-Zulagen zu beantragen. Falsch, denn die Steuerermäßigung ist lediglich der Betrag, der über das Volumen der möglichen Zulagen hinausgeht. Wird die Riester-Zulage 4 Jahre nicht durch den entsprechenden Antrag in Anspruch genommen, verfällt sie und wird so der Förderung nicht angerechnet. Um dies zu vermeiden, wurde ein Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente eingeführt. Dieser Antrag beinhaltet eine Vollmacht für den Anbieter, die Altersvorsorgezulage der Riester-Rente zu beantragen, ohne dabei jedes Mal die Zustimmung des Versicherten einzuholen.
Die Altersvorsorgezulage gilt nicht für jede Sparform
Nur spezielle Sparformen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BAFin – zertifiziert sind, haben Anspruch auf eine Förderung. Die genauen Bedingungen sind im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt (download).

Weitere Informationen zur Riester-Rente: