Mittwoch, 29. April 2009

Rürup-Rente im Überblick (4)

Teil 4
Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe


Vor allem für Selbstständige mit einer hohen Steuerbelastung ist die Rürup-Rente interessant. Die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge können Selbstständige nicht nutzen. Und Beiträge zur klassischen Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung, die zur Altersvorsorge genützt werden kann, sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Ausgenommen natürlich, die Laufzeiten dieser Vorsorgemöglichkeiten haben ihren Beginn vor dem 1. Januar 2005 (der erste Versicherungsbeitrag muss dann bis zum 31. Dezember 2004 eingegangen sein). Doch auch Angestellte können durch eine Rürup-Rente vorsorgen. Der Sonderausgaben-Höchstbetrag (20.000 Euro/Jahr) ermöglicht dies.

Fazit: Vor allem Selbstständige sind die Zielgruppe einer Altersvorsorge durch die Rürup-Rente. Bedingt kann diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge aber auch reizvoll für Angestellte sein.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Sonntag, 26. April 2009

In Kürze: Was ist der Riester-Faktor?

Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung, die auch privat mit der Riester-Rente vorsorgen, müssen seit 2004 eine bestimmten prozentualen Eigenbetrag ihres Bruttoverdienstes aufwenden, um die volle steuerliche Förderung der „Riester-Rente“ zu erhalten. Zur Zeit liegt dieser Betrag bei 4%. Um diese Mehrbelastung gerechter zu verteilen, müssen sich auch Rentnerinnen und Rentner daran beteiligen. Dies geschieht durch den sogenannten „Riester Faktor“.

Riester-Faktor treibt Rentenerhöhung

Ein Kommentar:

Ab dem Juli 2009 steigen die Altersbezüge in Westdeutschland um 2.41% und im Osten des Landes sogar um satte 3.38%. Von der Rentenerhöhung betroffen sind rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Für die modellhafte Standardrente bedeutet dies eine Steigerung im Westen auf 1.224 Euro und im Osten auf 1.086 Euro, die monatlich bezogen werden.

Möglich war diese Steigerung der Altersbezüge jedoch nur, weil der sogenannte „Riester-Faktor“ für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt ist. Was bedeutet das?

Die Bundesregierung beschloss im letzten Jahr, den Riester-Faktor auszusetzen, um die Rentnerinnen und Rentner am Aufschwung zu beteiligen. In wieweit die nahenden Bundestagswahlen eine Rolle dabei spielten, sei für den Moment dahingestellt. Resultat war damals eine Rentenerhöhung für 2008 um zusätzliche 0.65% (gesamt 1.1%).

Ohne die „Manipulation“ durch die Aussetzung des Riester-Faktors wäre die Erhöhung der Altersbezuge deutlich niedriger Ausgefallen: West 1.8% und Ost 2.7%. Ausgeglichen werden die beiden Stufen voraussichtlich in den Jahren 2012 und 2013.

Die Aussetzung des Riester-Faktors ist also gewissermaßen nur eine Strategie der Umschuldung. Natürlich auf Kosten der Jüngeren. Irgendwie kommt einem das in der heutigen Zeit bekannt vor...

Mehr zum Thema:

Samstag, 25. April 2009

Riester-Rente kompakt

Die „Riester-Rente“ basiert auf einem Konzept einer freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge, das auf Walter Riester, ehemals Bundesminister für „Arbeit und Sozialordnung“, zurückgeht. Grund für diese ergänzende Rente war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2000/2001. Das Nettorentenniveau des sogenannten Eckrentners – der idealtypische sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, der 45 Jahre Sozialversicherungsbeiträge einzahlt – sank im Rahmen dieser Rentenreform von 70% auf 67%. Die Riester-Rente sollte daher eine freiwillige Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge darstellen. Zulässige Förderungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.

Die Einzahlungsphase der Riester-Rente


Während der Einzahlungsphase der Riester-Rente werden die Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge durch weitere Beiträge in eine förderfähige Sparform eingezahlt. Wer dieses Prinzip der Altersvorsorge nutzt, profitiert von staatlichen Förderungen: die Altersvorsorgezulage bzw. einen steuermindernden Sonderausgabenbezug. Dabei fließt die Altersvorsorgezulage nicht automatisch und direkt in den Riester-Vertrag ein, sondern sie muss extra beantragt werden.

Ein häufiges Missverständnis

Oft wird angenommen, dass es unnötig sei, die Riester-Zulagen zu beantragen. Falsch, denn die Steuerermäßigung ist lediglich der Betrag, der über das Volumen der möglichen Zulagen hinausgeht. Wird die Riester-Zulage 4 Jahre nicht durch den entsprechenden Antrag in Anspruch genommen, verfällt sie und wird so der Förderung nicht angerechnet. Um dies zu vermeiden, wurde ein Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente eingeführt. Dieser Antrag beinhaltet eine Vollmacht für den Anbieter, die Altersvorsorgezulage der Riester-Rente zu beantragen, ohne dabei jedes Mal die Zustimmung des Versicherten einzuholen.
Die Altersvorsorgezulage gilt nicht für jede Sparform
Nur spezielle Sparformen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BAFin – zertifiziert sind, haben Anspruch auf eine Förderung. Die genauen Bedingungen sind im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt (download).

Weitere Informationen zur Riester-Rente:

Mittwoch, 22. April 2009

Rente mit 67 - welche Jahrgänge sind betroffen

In dieser Tabelle lässt sich leicht erkennen, welcher Jahrgang wie stark von der Entscheidung - Rente mit 67 - betroffen ist.
















Quelle Grafik: REGIERUNGonline

Die Jahrgänge 1947-1952 kommen noch eher glimpflich davon. Für die Jahrgänge danach wird die Entscheidung "Rente mit 67" der Bundesregierung schon eher ein Politikum.

Gerade in Wahlkampfzeiten und nach der neuerlichen Rentenerhöhung, ist die Rente mit 67 abermals Thema im Bundestag. Die Opposition zweifelt, die Regierung bleibt überzeugt.

Dienstag, 21. April 2009

Rente mit 67 - Symptom für ein überholtes Rentensystem?

Ein Kommentar:

Vom Schreibtisch ins Altersheim wird es bald für viele zukünftige Rentner heißen. Lakonisch, doch irgendwie treffend. Sicherlich, die Lebenserwartung hierzulande ist so hoch wie kaum auf einem anderen Teil des Globus. Da bleibt noch genug Lebenszeit übrig, um sich beim Tanztee schon Nachmittags um 4 einen Rausch mit Eierlikör anzutrinken.

Die Fragen, die eine Verlängerung der Arbeitszeit nach sich ziehen, gehen tiefer: Zum einen wirft sie die Frage auf, wie lange Menschen auf welche Weise für die Gesellschaft produktiv sein sollen, wollen und können - zum Anderen werden wohl in nächster Zeit die Stimmen lauter werden, die das Rentensystem generell in Frage stellen.

Die jüngeren finden keine Arbeit, die älteren werden sie nicht los. Und verliert man seinen Job Mitte 40, hat man heutezutage schon ein kleineres Problem - und das nicht nur in minder qualifizierten Jobs. Eines ist sicher: Verlockend sind die Aussichten keineswegs.

Und klarer denn je: Dank des "neuen" Rentensystems - Zitat: "Künftigt setzt sich eine ausreichende Alterssicherung aus drei Bestandteilen zusammen: der gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und der privaten Altersversorgung" - wird es für zukünftige Generationen immer schwerer, eine zufriedenstellende Rente zu erwirtschaften.

Man wird bald sehen, wie die erste Kohorte mit der Herausforderung "Altersvorsorge" umgehen wird. Denn eines ist klar: Verlierer wird es geben - und das nicht zu knapp.

Samstag, 18. April 2009

Rürup-Rente im Überblick (3)

Teil 3
Voraussetzungen, Steuern & Förderung

Voraussetzungen

Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind unter folgenden Voraussetzungen im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar:

  • Der Vertrag einer Rürup-Rente sieht nur die Zahlung einer monatlichen und lebenslangen Leibrente vor
  • Bei einem Vertragsabschluss einer Rürup-Rente vor dem 01.01.2012 darf die Rente nicht vor der Vollenedung des 60. Lebensjahres beginnen. Nach dem 31.12.2011 nicht vor dem 62. Lebensjahrs
  • Ansprüche, die aus dem Versicherungsvertrag einer Rürup-Rente stammen, sind nicht vererbbar, beleihbar oder veräußerbar – generell nicht kapitalisierbar
Steuerliche Behandlung

In der Ansparphase gilt grundsätzlich folgende Regelung: Beiträge zur Rürup-Rente können gemeinsam mit weiteren Beiträgen zur Basisversorgung gestaffelt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Maximal liegt der Betrag bei 20.000 Euro bei Singels und bei Ehepartnern, die gemeinsam veranlagt sind, bei 40.000 Euro.
Während der Rentenphase der Rürup-Rente sind die Rentenleistungen bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Zu Beginn des Bezuges der angesparten Leistungen einer Rürup-Rente wird der steuerfreie Anteil festgelegt und als fester Betrag lebenslang fixiert (Kohortenprinzip).
Bei ab 2005 ausgezahlten Renten nach dem Rürup-Prinzip werden 50% der ersten kompletten Jahresrente als Freibetrag festgeschrieben. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Satz jährlich um 2% an, bis 2040 um nur noch 1%. Das bedeutet: 2040 sind die Zahlungen für die erstmaligen Leistungen aus der Rürup-Rente voll zu versteuern.

Förderungsfähige Sparformen

Rürup- und/oder Basisrenten werden in extra dafür vorgesehenen Tarifen angeboten:
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • konventionelle Rentenversicherung
  • britische Versicherungen
  • neuerdings auch als Fondssparplan
Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Mittwoch, 15. April 2009

Rürup- und Riester-Rente aus der Perspektive von Piet Klocke



Piet Klocke zeigt zweifelsohne, dass Vorsorge ein komplexes Thema ist. Grund genug, sich früh mit dem Thema auseinanderzusetzen. Weitere satirische Kommentare zur Altersvorsorge:

http://www.youtube.com/watch?v=U7VXTWoZOTU (Quelle: NDR extra3)
http://www.youtube.com/watch?v=2P5lMEGYyCQ (Quelle: ARD Neues aus der Anstalt)

Trotz und gerade aufgrund aller Schwierigkeiten und Ungereimtheiten bei der Altersvorsorge, kann man nicht früh genug anfangen, vorzusorgen. Schon wenige Euro im Monat können ein Anfang sein. Rechtzeitig informieren und vorsorgen!

Donnerstag, 9. April 2009

Das Rüttgers-Renten-Syndrom

Rentenzusatzversorgung total: Riester, Rürup oder einfach Rüttgers? Wer privat die Rente zusatzversichern will und googelt, stößt immer wieder auf diese Namen. Zumindest die Rüttgers-Rente ist aber bis heute ein Phantom geblieben.

Er ist das soziale Gewissen der CDU: NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers forderte 2003 dass Arbeitnehmer, die besonders lange in die Sozialkassen eingezahlt haben, ein höheres Arbeitslosengeld I (ALG1) erhalten sollen - und setzte sich durch. Im Frühjahr 2008 forderte er dasselbe auch für Rentner. Wer mindestens 35 Jahre lang Beiträge eingezahlt habe und heute eine Rente nur knapp über den Grundsicherungsniveau beziehe, solle staatliche Zulagen erhalten so Rüttgers. Die Idee der Rüttgers-Rente war geboren.

Erster Widerstand kam gleich von der FDP. "Mit uns nicht zu machen", hieß es. Rainer Brüderle, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion freute sich sogar: "Es ist ein Segen für unser Land, dass Politiker wie Herr Rüttgers nicht allein regieren. Auch die Bundesregierung lehnte die Rüttgers-Pläne ab. Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sagte diplomatisch, dass bisherige Renten-Modell habe sich bewahrt. Auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder lehnte die Rüttgers-Rente ab. Das Bundesarbeitsministerium bezeichnete es sogar als "fahrlässig", am Solidarprinzip zu rütteln.

Zumindest in der Bevölkerung fand Rüttgers mit seinen Renten-Plänen gleich Zuspruch. Laut einer Laut Forsa-Umfrage unterstützen 89 Prozent der Befragten die Rüttgers-Rente. Und das quer durch alle politschen Lagern und Altersgruppen.

Hauptpunkte einer Experten-Kritik an der Rüttgers-Rente: das bestehende Renten-Modell richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge und nicht nach der Länge der Einzahlungen insgesamt (so genanntes Äquivalenz-Prinzip). Die Rüttgers-Rente würden deshalb gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen: Laut Grundgesetz muss jeder Beitragseuro gleich behandelt werden, unabhängig davon, wie lange ein Rentner vorher eingezahlt hat.

Eine weitere Frage betrifft die Finanzierbarkeit. Eine Aufstockung der Renten von bedürftigen Rentnern müsste über Steuermittel finanziert werden. Zumindest auf diesen Kritikpunkt hat Rüttgers ein starkes Gegenargument: "Das Kostenargument zieht nicht. Denn wenn ein Rentner zusätzlich Geld vom Sozialamt bekommt, dann muss dafür ja auch die Staatskasse aufkommen. Also: Warum dann erst dieser Umweg? Und den bitteren Gang zum Sozialamt sollten wir den Menschen nach lebenslanger harter Arbeit möglichst ersparen."

Im Mai 2008 sagte die CDU im Prinzip ja zur Rüttgers-Rente. Seitdem ist es still um das Projekt geworden. Auch Rüttgers scheint eingesehen zu haben, dass die Töpfe leer sind. Die Rüttgers-Rente ist bis heute ein Phantom geblieben.

Dienstag, 7. April 2009

Wohn-Riester: Eigenheimzulage 2.0

2006 war das Ende der Eigenheimzulage. Die Karenzzeit war kurz, ein Surrogat muss her: "Wohn-Riester", wie viele die neue Eigenheimrente nennen. Was verbirgt sich hinter diesem weiteren Riester-Pseudonym?

Wer sein Geld in eine Riester-Rente steckt, hat das Anrecht, das angesparte Kapital zu entnehmen und in die Finanzierung eines Eigenheims zu stecken. Originaltext des Bundesministeriums der Finanzen: "Mit dem „Wohn-Riester“ kann gefördertes Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt werden." Auch Tilgungsleistungen eines Kredits zur Finanzierung einer eigenen Wohnimmobilie können steuerlich gefördert werden.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Förderung bei Erwerb oder Bau selbstgenutzer Wohnimmobilien.
  • Förderung von Tilgungsleistungen zugrunde liegender Darlehen von selbstgenutzten Wohnimmobilien.
  • Förderung von Genossenschaftsanteilen, wenn man in der jeweiligen Genossenschaft wohnt.
  • Förderung in der Auszahlungsphase zur Entschuldung von selbstgenutzten Wohnimmobilien.
So viele Vorteile des "Wohn-Riesterns". Da wollen auch viele davon profitieren. Wer darf und wer nicht?
  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Alterssicherung der Landwirte
  • Beamte oder Empfänger von Amtsbezügen
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug aufgrund mangelnder Bedürftigkeit
  • Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten
Im Klartext: Nur wer "riestern" darf, dem ist es auch gestattet, zu "wohn-riestern".

Weitere Infos:

Sonntag, 5. April 2009

Rürup-Rente im Überblick (2)

Teil 2
Vorteile & Nachteile

Die Vorteile einer Rürup-Rente:

  • Wer sich für eine Rürup-Rente entschließt, profitiert von einer staatlichen Förderung.
  • Ein Rürup-Vertrag kann nicht gepfändet werden, wenn er sich noch in der Ansparphase befindet.
  • Während der Auszahlungs-Phase kann die Rürup-Rente zu dem Teil gepfändet werden, der über der Pfändungsgrenze liegt.
  • Bei Arbeitslosigkeit (ALG II) wird das angesparte Kapital im Rürup-Vertrag nicht angetastet. Es zählt nicht zum anrechenbaren Vermögen.
  • Berufsunfähigkeit kann steuerlich abgesetzt werden, falls der Anteil am Beitrag die 50%-Grenze nicht überschreitet
  • Die Abgeltungssteuer ist während der Ansparphase nicht zu berücksichtigen.
Die Nachteile einer Rürup-Rente:
  • Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Leibrente.
  • Beiträge zur Rürup-Rente können nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden.
  • Ein Rürup-Vertrag kann weder beliehen, noch übertragen oder verschenkt werden. Auch die Auszahlung des Rückkaufwertes ist unmöglich. Lediglich eine Beitragsfreistellung kann beantragt werden.
  • Die Auszahlung der Rürup-Rente muss abhängig vom Jahr des Rentenbeginns versteuert werden.
  • Für zugezahltes Kapital (um die geförderte Jahreshöchstgrenze zu erreichen) sind zusätzliche Gebühren fällig.
  • Bei einem Sterbefall eines Rürup-Vorsorgers vor der Auszahlungsphase ist das ganze angesparte Kapital für die potentiellen Erben verloren. Chance: Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente abschließen, die steuerlich zwar nicht gefördert wird, aber die Beitragsrückgewähr veranlasst (Todesfallschutz).
  • Auch nach Rentenbeginn ist das eingezahlte Kapital verloren, wenn der Rürup-Rentner verstirbt. Auch hier kann durch eine Hinterbliebenenrente vorgesorgt werden.
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Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Samstag, 4. April 2009

Rürup-Rente im Überblick (1)

Teil 1
Grundlagen

Die Rürup-Rente ist eine Möglichkeit, seine Altersvorsorge durch den Staat subventionieren zu lassen. Quasi eine Art von Belohnung für rechtzeitige Vorsorge. Die Rürup-Rente basiert auf einem Rentenversicherungsvertrag der zwischen Bürger und Staat geschlossen wird (vgl. auch Riester-Rente). Das Konzept geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und stammt aus dem Jahr 2005. Die Rürup-Rente ist kapitalgedeckt und nicht umlagenfinanziert wie die gesetzliche Rente. Monatlich wird ein bestimmter Anteil des eigenen Einkommens dazu benutzt, Kapital zu bilden, das verzinst im Alter eine zusätzliche Finanzspritze zur staatlichen Rente verspricht.
Der Unterschied zu einer klassischen privaten Rentenversicherung liegt darin, dass zum Rentenbeginn nur eine Teilauszahlung stattfindet. Auch hier gibt es eine Ähnlichkeit zur Riester-Rente. Das angesparte Kapital darf also nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird nach und nach als Rente überwiesen. Was sind also die Vor- und Nachteile des Systems Rürup-Rente?

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Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung