In Kürze: Was ist der Riester-Faktor?
Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung, die auch privat mit der Riester-Rente vorsorgen, müssen seit 2004 eine bestimmten prozentualen Eigenbetrag ihres Bruttoverdienstes aufwenden, um die volle steuerliche Förderung der „Riester-Rente“ zu erhalten. Zur Zeit liegt dieser Betrag bei 4%. Um diese Mehrbelastung gerechter zu verteilen, müssen sich auch Rentnerinnen und Rentner daran beteiligen. Dies geschieht durch den sogenannten „Riester Faktor“.
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