Rürup-Rente im Überblick (3)
Teil 3
Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Voraussetzungen
Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind unter folgenden Voraussetzungen im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar:
- Der Vertrag einer Rürup-Rente sieht nur die Zahlung einer monatlichen und lebenslangen Leibrente vor
- Bei einem Vertragsabschluss einer Rürup-Rente vor dem 01.01.2012 darf die Rente nicht vor der Vollenedung des 60. Lebensjahres beginnen. Nach dem 31.12.2011 nicht vor dem 62. Lebensjahrs
- Ansprüche, die aus dem Versicherungsvertrag einer Rürup-Rente stammen, sind nicht vererbbar, beleihbar oder veräußerbar – generell nicht kapitalisierbar
In der Ansparphase gilt grundsätzlich folgende Regelung: Beiträge zur Rürup-Rente können gemeinsam mit weiteren Beiträgen zur Basisversorgung gestaffelt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Maximal liegt der Betrag bei 20.000 Euro bei Singels und bei Ehepartnern, die gemeinsam veranlagt sind, bei 40.000 Euro.
Während der Rentenphase der Rürup-Rente sind die Rentenleistungen bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Zu Beginn des Bezuges der angesparten Leistungen einer Rürup-Rente wird der steuerfreie Anteil festgelegt und als fester Betrag lebenslang fixiert (Kohortenprinzip).
Bei ab 2005 ausgezahlten Renten nach dem Rürup-Prinzip werden 50% der ersten kompletten Jahresrente als Freibetrag festgeschrieben. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Satz jährlich um 2% an, bis 2040 um nur noch 1%. Das bedeutet: 2040 sind die Zahlungen für die erstmaligen Leistungen aus der Rürup-Rente voll zu versteuern.
Förderungsfähige Sparformen
Rürup- und/oder Basisrenten werden in extra dafür vorgesehenen Tarifen angeboten:
- fondsgebundene Rentenversicherung
- konventionelle Rentenversicherung
- britische Versicherungen
- neuerdings auch als Fondssparplan
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung
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