Posts mit dem Label Überblick werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Überblick werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 16. Mai 2009

Rürup-Rente im Überblick (7)

Teil 7
Rürup-Rente und gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich

Die verschiedenen Angebote zur Rürup-Rente kann man natürlich gut vergleichen – was leistet die gesetzliche Rentenversicherung im Gegensatz zu privaten Versicherungsunternehmen? Weitgehend gleiche Leistungen und steuerliche Gleichbehandlung legen es nahe, den Vergleich auf die Rentenhöhe zu beziehen. Quasi nach dem Motto: Was kommt hinten raus?
Der Vergleich zwischen der Rürup-Rente und der Gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich anhand von 2 Eckpunkten vollziehen:

a) Die garantierte Rente:
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist dies die Summe der eingezahlten Beiträge. Diese ist verteilt sich momentan auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von ca. 20 Jahren.
Bei der Rürup-Rente ist die garantierte Rente die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der anfallenden Gebühren und verzinst mit einem Zins von derzeit 2,25% (Garantiezins bei Rentenversicherungen) auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von ca. 20 Jahren.

b) Die Rendite:
Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung ist diese bis jetzt an die Lohn-/ und Gehaltsentwicklung gekoppelt (Generationenvertrag).
Bei der Rürup-Rente ist die Rendite der Ertrag aus der Kapitalanlage abzüglich der Gebühren.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Donnerstag, 7. Mai 2009

Rürup-Rente im Überblick (6)

Teil 6
Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente

Um sich zusätzlich abzusichern, können neben der Rürup-Rente weitere Zusatzversicherungen abgeschlossen werden:

Eine Hinterbliebenenversicherung kann als Möglichkeit einer Absicherung für den Ehepartner oder Kinder abgeschlossen werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Ehe zum Todeszeitpunkt des Rürup-Versicherten noch Bestand haben muss. Bei Kindern muss ein Kindergeldanspruch gelten. Ist dies nicht der Fall, besteht in beiden Fällen kein Anspruch aus der Zusatzversicherung. Eine Hinterbliebenenversicherung für einen eingetragenen Lebenspartner ist leider ebenfalls nicht möglich.

Eine weitere Art der zusätzlichen Absicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Inhalt kann eine Rente oder die Beitragsübernahme durch den Versicherer sein. Zu beachten ist, dass der zu zahlende Beitrag für diese Zusatzversicherung den Beitrag zur Altersvorsorge nicht übersteigen darf. Sonst wird der Vertrag steuerlich nicht gefördert. Der Bestandteil für die Beitragsbefreiung zählt, im Gegensatz zum Beitrag für die Rentenzahlung im Invaliditätsfall, auch zum Beitrag für die Altersvorsorge.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Samstag, 2. Mai 2009

Rürup-Rente im Überblick (5)

Teil 5
Die Rürup-Rente & Sicherheit

Anlagen der Rürup-Rente sind vor eigenem und fremdem Zugriff gesichert. Der Versicherungsbetrag kann nicht vor Rentenbeginn aufgelöst werden. Aus diesem Grund ist der angesparte Wert auch bei Erhalt des ALG II nicht zu berücksichtigen. Wichtig: der Vertragsabschluss und die erste Einzahlung muss vor der Antragstellung auf ALG II erfolgen. Zudem ist die Rürup-Rente während der Ansparphase unpfändbar. Die spätere Rentenzahlung kann natürlich gepfändet werden, wenn sie über dem pfändungsfreien Teil liegt.
Bei einem Todesfall kann die Rürup-Rente nicht vererbt werden. Das bedeutet: Das angesparte Vermögen verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft. Wie kann man diesen Mechanismus umgehen? Während der Ansparphase gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Der Versicherungsvertrag kann mit einer Hinterbliebenenrente gekoppelt werden.
  • Es kann eine Zusatzversicherung zur Beitragsrückerstattung abgeschlossen werden.
Liegt der Todesfall schon in der Rentenphase der Rürup-Rente, so verfällt das noch nicht ausgezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit existiert in diesem Falle nicht. Ist der Vorsorger jedoch verheiratet, so kann eine Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden (vgl. oben). Einige Modelle im Überblick:
  • Die abgeschlossene Hinterbliebenenrente hat den Umfang eines festgesetzten Prozentsatzes der Hauptrente.
  • Die Hinterbliebenenrente simuliert eine Rentengarantiezeit.
Achtung: Diese Leistung kann für Kinder nur solange erbracht werden, wie der Verstorbene Kindergeld erhalten würde, d.h. bis zum Ende der Berufsausbildung der Kinder. Eingetragene Lebenspartner können im Falle einer Hinterbliebenenrente aus der Rürup-Rente nicht berücksichtigt werden.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Mittwoch, 29. April 2009

Rürup-Rente im Überblick (4)

Teil 4
Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe


Vor allem für Selbstständige mit einer hohen Steuerbelastung ist die Rürup-Rente interessant. Die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge können Selbstständige nicht nutzen. Und Beiträge zur klassischen Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung, die zur Altersvorsorge genützt werden kann, sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Ausgenommen natürlich, die Laufzeiten dieser Vorsorgemöglichkeiten haben ihren Beginn vor dem 1. Januar 2005 (der erste Versicherungsbeitrag muss dann bis zum 31. Dezember 2004 eingegangen sein). Doch auch Angestellte können durch eine Rürup-Rente vorsorgen. Der Sonderausgaben-Höchstbetrag (20.000 Euro/Jahr) ermöglicht dies.

Fazit: Vor allem Selbstständige sind die Zielgruppe einer Altersvorsorge durch die Rürup-Rente. Bedingt kann diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge aber auch reizvoll für Angestellte sein.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Samstag, 25. April 2009

Riester-Rente kompakt

Die „Riester-Rente“ basiert auf einem Konzept einer freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge, das auf Walter Riester, ehemals Bundesminister für „Arbeit und Sozialordnung“, zurückgeht. Grund für diese ergänzende Rente war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2000/2001. Das Nettorentenniveau des sogenannten Eckrentners – der idealtypische sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, der 45 Jahre Sozialversicherungsbeiträge einzahlt – sank im Rahmen dieser Rentenreform von 70% auf 67%. Die Riester-Rente sollte daher eine freiwillige Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge darstellen. Zulässige Förderungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.

Die Einzahlungsphase der Riester-Rente


Während der Einzahlungsphase der Riester-Rente werden die Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge durch weitere Beiträge in eine förderfähige Sparform eingezahlt. Wer dieses Prinzip der Altersvorsorge nutzt, profitiert von staatlichen Förderungen: die Altersvorsorgezulage bzw. einen steuermindernden Sonderausgabenbezug. Dabei fließt die Altersvorsorgezulage nicht automatisch und direkt in den Riester-Vertrag ein, sondern sie muss extra beantragt werden.

Ein häufiges Missverständnis

Oft wird angenommen, dass es unnötig sei, die Riester-Zulagen zu beantragen. Falsch, denn die Steuerermäßigung ist lediglich der Betrag, der über das Volumen der möglichen Zulagen hinausgeht. Wird die Riester-Zulage 4 Jahre nicht durch den entsprechenden Antrag in Anspruch genommen, verfällt sie und wird so der Förderung nicht angerechnet. Um dies zu vermeiden, wurde ein Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente eingeführt. Dieser Antrag beinhaltet eine Vollmacht für den Anbieter, die Altersvorsorgezulage der Riester-Rente zu beantragen, ohne dabei jedes Mal die Zustimmung des Versicherten einzuholen.
Die Altersvorsorgezulage gilt nicht für jede Sparform
Nur spezielle Sparformen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BAFin – zertifiziert sind, haben Anspruch auf eine Förderung. Die genauen Bedingungen sind im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt (download).

Weitere Informationen zur Riester-Rente: