Samstag, 2. Januar 2010

Bald weltweit von der Riester-Rente profitieren?

Dolce Vita mit Riester?

Rentner, die sich dazu entschieden hatten, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen, konnten bisher nicht von der Riester-Rente profitieren. Sie mussten die Riester-Förderung dem Staat zurück überweisen. Ein Hinderungsgrund mehr für viele Vorsorger, die der Riester-Rente sowieso schon kritisch gegenüberstanden.

Doch ab diesem Jahr ist es möglich, auch im Ausland von Riester zu profitieren, denn der Europäische Gerichtshof entschied in einem Urteil, dass die bisherige Regelung gegen europäisches Recht verstößt. Zukünftig können also auch Rentner, die im Ausland ihren Ruhestand genießen wollen, von der Riester-Förderung profitieren.

Genaue Regelungen noch unklar

Indessen scheint es noch unklar zu sein, ob diese neue Regelung nur für EU-Ausland geltend gemacht werden kann. Dies hängt noch vom Bundestag ab, der im Frühjahr über diese Frage beraten wird. Solange diese Entscheidung noch fällig ist, können betroffene Rentner und Rentnerinnen bei der Zentralen Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung eine Stundung beantragen, falls die Riester-Förderung zurückgezahlt werden muss. Auf diese Weise kann eine Zahlung aufgeschoben werden, solange noch nicht klar ist, wie das Gesetz letzten Endes lauten wird.

Nicht nur bei Riester Neuregelungen

Auch bei der Rürup-Rente – vor allem bei Selbstständigen und Besserverdiener eine Alternative – gibt es Änderungen im neuen Jahr: Ab Januar dürfen nur noch bestimmte zertifizierte Sparverträge abgeschlossen werden, die eine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge garantiert.