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Dienstag, 16. Juni 2009

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Was sind die Vorteile einer durch den Arbeitgeber gestützten Altersvorsorge? Die betriebliche Altersversorgung als Alternative zur privaten Altersvorsorge.

Die betriebliche Altersversorgung wird vom Arbeitgeber geleistet und kann folgende Leistungen beinhalten:

  • Altersversorgung
  • Invaliditätsversorgung
  • Hinterbliebenenversorgung
Grundsätzlich ist die betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geeignet. Seit 2002 haben rentenversicherungs-pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Anspruch auf die sogenannte „Entgeldumwandlung“. D.h. der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Anteil des Lohns / Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren, falls dies dem Wunsch des Arbeitnehmers entspricht.

5 Formen der bertieblichen Altersversorgung

Es existieren 5 Formen oder Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
  • Direktzusage des Arbeitgebers
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
Die Finanzierungswege sind verschieden: Eine betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden Parteien finanziert werden. Die betriebliche Altersversorgung kann direkt aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers heraus finanziert werden. Diese Art der Finanzierung bringt Steuervorteile mit sich. Für die Durchführungswege „Pensionsfonds“, „Pensionskasse“ und „Direktversicherung“ jedoch nur, wenn der Vorsorgesparer später eine lebenslange Rente aus der betrieblichen Altersversorgung beziehen kann.

Auszahlungsmodalitäten der betrieblichen Altersversorgung

Zu Beginn der Rente kann sich der Vorsorgesparer bis zu 30% seines angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen. Pensionskassen und Direktversicherungen bieten eine weitere Option als Auszahlungsmodalität an: Bei einem Kapitalwahlrecht besteht die Möglichkeit, das gesamte Kapital auf einen Schlag auszahlen zu lassen! Wer also auf eine lebenslange Rente in Form monatlicher Raten verzichten möchte, sollte auf ein Kapitalwahlrecht achten. Um jedoch keine steuerlichen Vorteile einzubüßen, sollte das Kapitalwahlrecht erst im Jahr vor der geplanten Rente geltend gemacht werden.

Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Zwei Förderungen betrieblicher Altersversorgung werden vom Staat ermöglicht:
  • Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsermessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind sozialabgabenfrei.
  • Zusätzliche steuerliche Vorteile, die variabel auf die jeweilige betriebliche Altersversorgung und den Zeitpunkt der Versorgungszusage zugeschnitten sind.
Betriebliche Altersversorgung und Steuerfragen
  • Bei den Durchführungswegen „Pensionsfonds“, „Pensionskassen“ oder „Direktversicherungen“ existieren unterschiedliche Förderungsmodelle, die von der Versorgungszusage des Arbeitgebers abhängen.
  • Bei Direktzusage oder Unterstutzungskasse zahlen die Arbeitnehmer während der gesamten Ansparphase keine Steuern. Die Versorgungsleistungen sind jedoch steuerpflichtig.
  • Ausgezahlte Leistungen, werden in voller Höhe nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert, sofern sie auf steuerfreien Beträgen beruhen. Zudem Fallen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung an.
6 Vorteile der betrieblichen Altersversorgung
  • Pensionsfonds, -kassen & Direktversicherungen bieten eine monatliche lebenslange Rente.
  • Bis zu 30% des eingezahlten Kapitals können direkt ausgezahlt werden. Bei Kapitalwahlrecht sogar das gesamte angesparte Kapital der betrieblichen Altersversorgung.
  • Kombinationsfähigkeit der betrieblichen Altersversorgung mit einer Riester-Förderung bei Pensionsfonds, Pensionskasse oder einer Direktversicherung.
  • Absicherung berufsspezifischer Risiken.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (große Anzahl an Vorsorgern) kann die betriebliche Altersversorgung günstiger sein, als private Formen der Altersvorsorge
  • Hartz-IV-sicher: Während der Ansparphase ist die betriebliche Altersversorgung nicht zum Arbeitslosengeld II anrechenbar.
Mehr:
Zur Riester-Rente & betrieblichen Altersvorsorge...
Buchtipp: Einführung in die betriebliche Altersversorgung (Andreas Buttler)

Weiterführende Infos:

Montag, 18. Mai 2009

Lohnt die Riester-Rente?

Für die Zielgruppe (Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte) ist die Riester-Rente eine lohnende Ergänzung zur staatlichen Vorsorge. Ehepaare, Familien und Ledige können von der Riester-Rente in Form von Steuervergünstigungen profitieren. Zur Zeit ist eine Steigerung der Rendite von förderungsfähigen Anlageformen von über 2% möglich. 7 Vorteile auf einen Blick!

7 Vorteile der Riester-Rente:

  • Förderung: Staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge.
  • Sicherheit: Nur zertifizierte Finanzprodukte werden gefördert.
  • Steuer I : Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
  • Zulagen: Für jedes Kind gibt es eine Zulage.
  • Steuer II: Beiträge werden erst im Rentenalter versteuert.
  • Auszahlung: Schon ab dem 60. Lebensjahr möglich.
  • Flexibilität: Auch Banksparpläne & Investmentfonds-Sparpläne können gefördert werden.

Samstag, 18. April 2009

Rürup-Rente im Überblick (3)

Teil 3
Voraussetzungen, Steuern & Förderung

Voraussetzungen

Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind unter folgenden Voraussetzungen im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar:

  • Der Vertrag einer Rürup-Rente sieht nur die Zahlung einer monatlichen und lebenslangen Leibrente vor
  • Bei einem Vertragsabschluss einer Rürup-Rente vor dem 01.01.2012 darf die Rente nicht vor der Vollenedung des 60. Lebensjahres beginnen. Nach dem 31.12.2011 nicht vor dem 62. Lebensjahrs
  • Ansprüche, die aus dem Versicherungsvertrag einer Rürup-Rente stammen, sind nicht vererbbar, beleihbar oder veräußerbar – generell nicht kapitalisierbar
Steuerliche Behandlung

In der Ansparphase gilt grundsätzlich folgende Regelung: Beiträge zur Rürup-Rente können gemeinsam mit weiteren Beiträgen zur Basisversorgung gestaffelt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Maximal liegt der Betrag bei 20.000 Euro bei Singels und bei Ehepartnern, die gemeinsam veranlagt sind, bei 40.000 Euro.
Während der Rentenphase der Rürup-Rente sind die Rentenleistungen bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Zu Beginn des Bezuges der angesparten Leistungen einer Rürup-Rente wird der steuerfreie Anteil festgelegt und als fester Betrag lebenslang fixiert (Kohortenprinzip).
Bei ab 2005 ausgezahlten Renten nach dem Rürup-Prinzip werden 50% der ersten kompletten Jahresrente als Freibetrag festgeschrieben. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Satz jährlich um 2% an, bis 2040 um nur noch 1%. Das bedeutet: 2040 sind die Zahlungen für die erstmaligen Leistungen aus der Rürup-Rente voll zu versteuern.

Förderungsfähige Sparformen

Rürup- und/oder Basisrenten werden in extra dafür vorgesehenen Tarifen angeboten:
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • konventionelle Rentenversicherung
  • britische Versicherungen
  • neuerdings auch als Fondssparplan
Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung