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Samstag, 2. Januar 2010

Bald weltweit von der Riester-Rente profitieren?

Dolce Vita mit Riester?

Rentner, die sich dazu entschieden hatten, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen, konnten bisher nicht von der Riester-Rente profitieren. Sie mussten die Riester-Förderung dem Staat zurück überweisen. Ein Hinderungsgrund mehr für viele Vorsorger, die der Riester-Rente sowieso schon kritisch gegenüberstanden.

Doch ab diesem Jahr ist es möglich, auch im Ausland von Riester zu profitieren, denn der Europäische Gerichtshof entschied in einem Urteil, dass die bisherige Regelung gegen europäisches Recht verstößt. Zukünftig können also auch Rentner, die im Ausland ihren Ruhestand genießen wollen, von der Riester-Förderung profitieren.

Genaue Regelungen noch unklar

Indessen scheint es noch unklar zu sein, ob diese neue Regelung nur für EU-Ausland geltend gemacht werden kann. Dies hängt noch vom Bundestag ab, der im Frühjahr über diese Frage beraten wird. Solange diese Entscheidung noch fällig ist, können betroffene Rentner und Rentnerinnen bei der Zentralen Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung eine Stundung beantragen, falls die Riester-Förderung zurückgezahlt werden muss. Auf diese Weise kann eine Zahlung aufgeschoben werden, solange noch nicht klar ist, wie das Gesetz letzten Endes lauten wird.

Nicht nur bei Riester Neuregelungen

Auch bei der Rürup-Rente – vor allem bei Selbstständigen und Besserverdiener eine Alternative – gibt es Änderungen im neuen Jahr: Ab Januar dürfen nur noch bestimmte zertifizierte Sparverträge abgeschlossen werden, die eine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge garantiert.

Freitag, 17. Juli 2009

Riester-Fondssparplan

Was ist ein Riester Fondssparplan?

Als Riester-Fondssparplan wird eine geförderte Geldanlage in Fondsanteile bezeichnet. Diese Anlageform der Riester-Rente lockt durch hohe Renditechancen und staatlichen Förderungen im Rahmen von "Riester" wie Altersvorsorgezulage oder Sonderausgabenabzug. Das investierte Kapital ist durch eine Garantie vollstänig gesichert. Der eingezahlte Betrag kann vererbt werden oder als Sicherheit bei einem geplanten Immobilienkauf verwendet werden. Der Fondssparplan kann in Bezug auf Hartz IV nicht angerechnet werden.

Fondssparpläne mit Riester-Förderung: Vor- & Nachteile

  • Abgeltungssteuerfreiheit
  • Hohe Renditeerwartungen
  • Der Kapitalerhalt ist garantiert
  • Aufgrund der Anlagestrategie der Fondssparpläne profitieren ältere Sparer kaum von der vollen Rendite

Steuer / Besteuerung von Riester Fondssparplänen

Riester Fondssparpläne sind von der Abgeltungssteuer befreit. Trotzdem sind sie letztendlich nicht steuerfrei: Bei Beginn der Rentenauszahlung werden alle Rentenbeiträge als Einkommen steuerlich veranschlagt. Möchte sich der Vorsorger bzw. die Vorsorgerin die volle Summe auszahlen lassen, so sind 50% des angehäuften Vermögens zu versteuern. Dazu muss der Fondssparplan jedoch über mindestens 12 Jahre galaufen sein und der Sparer muss mindestens 60 Jahre alt sein.

Weitere Anlage- und Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen der Riester-Rente:


Samstag, 11. Juli 2009

Riester-Rente - beliebt oder nicht?

Zur Riester-Rente findet man allerhand in Internet und Medien. Zum Beispiel bezüglich ihrer Beliebtheit. Ist die Riester-Rente nun ein Erfolg oder eher eine Fehlversuch, den Bundesbürgern eine private Altersvorsorge näher zu bringen?

Hier einige widersprüchliche Meldungen zum Thema: Riester-Rente "Erfolgskonzept oder Reinfall?"

Man sieht: Unterschiedliche Studien - unterschiedliche Urteile über das Vorsorgeprodukt "Riester-Rente". Was bedeutet dies für den Verbraucher? Selbst informieren, abwägen und den Mut bzw. Energie aufbringen, überhaupt erst einmal vorzusorgen!

Sonntag, 5. Juli 2009

Riester-Banksparplan

Was ist ein Riester Banksparplan?

Ein Riester-Banksparplan ist ein staatlich geförderter Sparvertrag, bei dem die eingezahlten Raten unmittelbar in den Sparplan einfließen. Dazu gibt es jährliche Zinsen, spezielle Zulagen und einige Steuervorteile.

Zwei Auszahlungsmöglichkeiten: Bankauszahlplan oder Rentenversicherung

Es existieren zwei Möglichkeiten, wie die Auszahlung eines Riester-Banksparplans vollzogen werden kann. Entweder der Vorsorger entscheidet sich für eine Auszahlung via Bankauszahlplan und ab dem 85. Lebensjahr für eine Rentenversicherung oder der Sparer entscheidet sich sofort für eine Auszahlung via Rentenversicherung. Zu Beginn des Rentenalters ist es möglich, sich bis zu 30% des angelegten Kapitals auszahlen zu lassen. Zu beachten: Die Auszahlungen aus einem Riester-Banksparplan müssen versteuert werden!

Geringes Verlustrisiko beim Riester-Banksparplan

Das Verlustrisiko mit einem Riester-Banksparplan ist relativ gering. Er ist also eine sichere Vorsorgemöglichkeit. Zudem sind die Renditechancen gar nicht mal so schlecht. 4,5% liegen in einem realistischen Rahmen: „Derzeit sind mit den Spitzenreitern auf Sicht von 25 Jahren Renditen von etwa 4,5 Prozent pro Jahr realistisch.“ [Zitat auf test.de nachlesen]

Weitere Vorteile eines Riester-Banksparplans:

  • Wechsel ohne hohen Kostenaufwand möglich
  • Eignung für alle Vorsorger – auch erst ab 40 Jahren
  • Jüngere Sparer profitieren u.a. bei einem Immobilienkauf (Wohn-Riester)
Mehr Infos zu Riester-Renten-Alternativen:

Mittwoch, 1. Juli 2009

Umfrage Altersvorsorge: Klassiker & Exoten

Wie schon im Post "Umfrage Altersvorsorge" erwähnt, hatten wir eine kleine Umfrage mit dem Titel "Welche Form der Altersvorsorge nutzt ihr?" auf gutefrage.de durchgeführt. Das Ergebnis spiegelt eine sehr heterogene Meinung zum Thema wieder, betont indes jedoch auch die Klassiker wie die Altersvorsorge via Eigentum (Immobilien), Riester-Rente oder Lebensversicherungen.

14 Nutzer haben spontan auf die Frage geantwortet (auch Mehrfachnennungen). Hier die Zusammenfassung im Überblick:

  • Eigentum/ Immobilien (4)
  • Riester-Rente (3)
  • Lebensversicherung (2)
  • Aktienfonds (1)
  • Rentenfonds (1)
  • private Rentenversicherung (1)
...und die beiden Exoten:
  • Münzen (1)
  • Sparergilde (1)
Eine solche Umfrage ist natürlich nicht repräsentativ, aber zeigt einen schönen Queerschnitt durch die "Vorsorgelandschaft".

Mittwoch, 24. Juni 2009

Riester-Rente & Steuererklärung

Profitieren Sie bei der Steuererklärung von der Riester-Rente

Neben den staatlichen Altersvorsorgezulagen gibt es noch den Sonderausgabenabzug bei der Riester-Rente. D.h. geleistete Beiträge für die förderungsfähige private Altersvorsorge, wie etwa die Riester-Rente, können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug zur Riester-Rente auf festgelegte Höchstbeträge begrenzt ist. Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 sind dies immerhin bis zu 2100 Euro.

Ob die geleisteten Beiträge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, ist davon abhängig, ob die Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Welche der beiden Förderungen – also Zulage oder Sonderausgabenabzug – günstiger für den Vorsorger ist, prüft das Finanzamt. Dazu muss der Steuerzahler auf dem Steuerhauptformular in Zeile 73 ein Kreuz machen und die Anlage AV beifügen.

Tipp: Schöpfen Sie die vollen Förderungsmöglichkeiten der Riester-Rente aus! Gerade diese machen die Riester-Rente zu einem attraktiven Vorsorge-Produkt.

Sonntag, 21. Juni 2009

Studie deckt auf: Riester-Rente für Altersvorsorge uninteressant

Wie die Nachrichtenagentur AFP anhand einer Studie berichtet, ist die Riester-Rente auch in den Zeiten der Wirtschaftskrise selbst für die eigentliche Zielgruppe, die Angestellten, nicht besonders interessant. In Zahlen gesprochen (siehe auch Börse-Online):

  • 54% der Bevölkerung interessiere sich grundsätzlich nicht für private Altersvorsorge, haben ihren Riester-Vertrag gekündigt oder haben dies vor.
  • 8% reduzieren ihre Investitionen in den Riester-Vertrag oder setzen ihre Zahlungen auf Null.
  • Mehr als ¾ aller Interessenten einer ergänzenden Riester-Rente haben trotz Krise keinen Riester-Vertrag abgeschlossen.
  • Schlappe 9% haben einen Vertrag abgeschlossen oder überlegen, dies zu tun.
Fazit: Trotz der unbedingten Notwendigkeit für viele Arbeitnehmer, eine private Altersvorsorge zu lancieren, um auch im Alter ein vernünftiges auskommen zu haben, verzichten viele Arbeitnehmer komplett auf Angebote wie die Riester-Rente.

Samstag, 20. Juni 2009

Riester-Rente Zulagennummer

Die Riester-Rente Zulagennummer hilft, das Maximum der staatlichen Förderung abzugreifen.

Die Zulagennummer der Riester-Rente wird durch die Zulagenstelle (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, ZfA) gewährt, die für die Prüfung der Zulagenanträge zuständig ist. Die Zulagen zur Riester-Rente dienen als weitere Motivation für Angestellte und Beamte, ihre private Vorsorge auszubauen. Zulagen zur Riester-Rente sind: die Grundzulage und die Kinderzulage.
Um eine vollständige Riester-Rente zu bekommen, ist es nötig, dass jeder zulagenberechtigte Riester-Sparer bei seinem individuellen Anbieter der Riester-Rente einen Antrag auf Zulagen stellt. Der Anbieter sorgt im Folgenden dafür, dass der Zulagenantrag an die Zulagenstelle weitergereicht wird. Diese vergibt dann die Zulagennummer für die Riester-Rente.

Funktion der Zulagennummer im Rahmen der Riester-Rente

Es findet ein regelmäßiger Austausch an Daten zwischen der Zulagenstelle und den Rentenversicherungsträgern, Familienkassen & Meldebehörden statt. Dies ermöglicht einen effizienten Prozess zur Überprüfung des Zulagenantrags und eine schnelle Vermittlung der Zulagennummer für die Riester-Rente. Eine Dokumentation in Form einer „Riester-Akte“, die unter der eigenen Zulagennummer geführt wird, enthält alle wesentlichen und notwendigen Daten zur Förderung durch die Riester-Rente. Für die Praxis bedeutet dies: Wird ein Zulagenantrag gestellt, werden die dazu notwendigen Daten ausgewertet und an den Anbieter der Riester-Rente weitergeleitet. Dieser schreibt dann die rechtmäßigen Zulagen im betreffenden Riester-Produkt gut.

Unterschiede Angestellte & Beamte

Bei Angestellten, die eine Sozialversicherungsnummer besitzen, wird diese als Zulagennummer zur Riester-Rente benutzt. Bei Beamten verhält es sich etwas anders. Sie bekommen ihre Altersbezüge durch ihren Dienstherren, d.h. sie werden nicht bei der Rentenversicherung geführt. Darum ist es für Beamte nötig, eigens eine Beantragung einer Riester-Zulagennummer zu veranlassen.

Dienstag, 16. Juni 2009

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Was sind die Vorteile einer durch den Arbeitgeber gestützten Altersvorsorge? Die betriebliche Altersversorgung als Alternative zur privaten Altersvorsorge.

Die betriebliche Altersversorgung wird vom Arbeitgeber geleistet und kann folgende Leistungen beinhalten:

  • Altersversorgung
  • Invaliditätsversorgung
  • Hinterbliebenenversorgung
Grundsätzlich ist die betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geeignet. Seit 2002 haben rentenversicherungs-pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Anspruch auf die sogenannte „Entgeldumwandlung“. D.h. der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Anteil des Lohns / Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren, falls dies dem Wunsch des Arbeitnehmers entspricht.

5 Formen der bertieblichen Altersversorgung

Es existieren 5 Formen oder Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
  • Direktzusage des Arbeitgebers
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
Die Finanzierungswege sind verschieden: Eine betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden Parteien finanziert werden. Die betriebliche Altersversorgung kann direkt aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers heraus finanziert werden. Diese Art der Finanzierung bringt Steuervorteile mit sich. Für die Durchführungswege „Pensionsfonds“, „Pensionskasse“ und „Direktversicherung“ jedoch nur, wenn der Vorsorgesparer später eine lebenslange Rente aus der betrieblichen Altersversorgung beziehen kann.

Auszahlungsmodalitäten der betrieblichen Altersversorgung

Zu Beginn der Rente kann sich der Vorsorgesparer bis zu 30% seines angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen. Pensionskassen und Direktversicherungen bieten eine weitere Option als Auszahlungsmodalität an: Bei einem Kapitalwahlrecht besteht die Möglichkeit, das gesamte Kapital auf einen Schlag auszahlen zu lassen! Wer also auf eine lebenslange Rente in Form monatlicher Raten verzichten möchte, sollte auf ein Kapitalwahlrecht achten. Um jedoch keine steuerlichen Vorteile einzubüßen, sollte das Kapitalwahlrecht erst im Jahr vor der geplanten Rente geltend gemacht werden.

Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Zwei Förderungen betrieblicher Altersversorgung werden vom Staat ermöglicht:
  • Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsermessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind sozialabgabenfrei.
  • Zusätzliche steuerliche Vorteile, die variabel auf die jeweilige betriebliche Altersversorgung und den Zeitpunkt der Versorgungszusage zugeschnitten sind.
Betriebliche Altersversorgung und Steuerfragen
  • Bei den Durchführungswegen „Pensionsfonds“, „Pensionskassen“ oder „Direktversicherungen“ existieren unterschiedliche Förderungsmodelle, die von der Versorgungszusage des Arbeitgebers abhängen.
  • Bei Direktzusage oder Unterstutzungskasse zahlen die Arbeitnehmer während der gesamten Ansparphase keine Steuern. Die Versorgungsleistungen sind jedoch steuerpflichtig.
  • Ausgezahlte Leistungen, werden in voller Höhe nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert, sofern sie auf steuerfreien Beträgen beruhen. Zudem Fallen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung an.
6 Vorteile der betrieblichen Altersversorgung
  • Pensionsfonds, -kassen & Direktversicherungen bieten eine monatliche lebenslange Rente.
  • Bis zu 30% des eingezahlten Kapitals können direkt ausgezahlt werden. Bei Kapitalwahlrecht sogar das gesamte angesparte Kapital der betrieblichen Altersversorgung.
  • Kombinationsfähigkeit der betrieblichen Altersversorgung mit einer Riester-Förderung bei Pensionsfonds, Pensionskasse oder einer Direktversicherung.
  • Absicherung berufsspezifischer Risiken.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (große Anzahl an Vorsorgern) kann die betriebliche Altersversorgung günstiger sein, als private Formen der Altersvorsorge
  • Hartz-IV-sicher: Während der Ansparphase ist die betriebliche Altersversorgung nicht zum Arbeitslosengeld II anrechenbar.
Mehr:
Zur Riester-Rente & betrieblichen Altersvorsorge...
Buchtipp: Einführung in die betriebliche Altersversorgung (Andreas Buttler)

Weiterführende Infos:

Mittwoch, 10. Juni 2009

Riester-Rente & betriebliche Altersvorsorge

Riester Rente und betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse gehen Hand in Hand

Oft herrscht Unsicherheit, ob die Riester-Rente und eine betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse kombinierbar sind. Über Direktversicherung oder Pensionsfonds ist eine Förderung via Riester-Rente machbar. Jedoch entscheidet der Arbeitgeber, welches Modell für ihn lohnenswerter ist. Nicht so schlimm, denn auch für den Arbeitnehmer sind beide Modelle von Vorteil. Dabei werden in beiden Fällen die Beiträge direkt vom Gehalt abgezogen und an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet. Um die Zulagen vom Staat kümmert sich der Arbeitgeber oder der Anbieter der förderungswürdigen Vorsorge-Anlage. Der Arbeitnehmer muss bei dieser Form der Riester-Rente also keine Umständlichkeiten fürchten. Lediglich die Beantragung der Anrechnung der Beträge als Sonderausgaben beim Finanzamt müssen geltend gemacht werden. Zudem können Gruppenrabatte erzielt werden, die im Vergleich zum privaten Riester-Rente-Abschluss Kostenvorteile mit sich bringen.

Verschiedenen Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge in Kombi mit Riester

Um die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen, existiert unter anderem die betriebliche Altersvorsorge. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen vertraglich vereinbarten Teil des monatlichen Gehalts (brutto) seines Angestellten in eine z.B. Pensionskasse ein. Diese Pensionskassen werden in der Regel von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Aus diesem Topf bekommen die Versicherten (also die Arbeitnehmer) am Ende ihrer Erwerbstätigkeit eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt, welche die staatliche Rente ergänzt. Es besteht auch die Möglichkeit, das gesamte angesparte kapital auf einmal auszahlen zu lassen. Falls man dies möchte, muss zu Vertragsbeginn ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden. Des weiteren kann die betriebliche Altersvorsorge durch einen Risikoschutz abgesichert werden. Dieser Modus kommt zur Geltung, wenn z.B. Erwerbsunfähigkeit droht. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann die geförderte Betriebsrente mitgenommen werden
Wie alle Riester-Rente-Angebote sind die Leistungen einer betrieblichen Rentenvorsorge sicher vor Hartz IV. D.h. das angesparte Kapital wird nicht als Vermögen vom Staat angerechnet.

Achtung: Schließt der Arbeitgeber die Riester-Rente ab und geschieht da in der Form z.B. einer Pensionskasse, so kann das angesparte Riester-Kapital nicht zu einer Finanzierung von privatem Wohneigentum beliehen werden!

Fazit: Keine Scheu davor, die betriebliche Altersvorsorge mit einem Riester-Rente-Vertrag zu ergänzen. Fragen Sie einfach mal ihren Arbeitgeber.

Samstag, 6. Juni 2009

Riester-Rente für Beamte

Auch Beamte können von der Riester-Rente profitieren

Viele Staatsdiener wissen es nicht, doch auch Beamte können von der Riester-Rente profitieren und gefördert werden. Die Gruppe der Beamten gehört zu den direkt förderfähigen Personen im Sinne des Konzeptes der Riester-Rente. Für Beamte, die eine Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten möchten, gelten die selben Bedingungen wie für „normale Arbeitnehmer“ wie etwa Angestellte oder Arbeiter. Besonders für Beamte, die über ein hohes Gehalt verfügen, kann sich die Riester-Förderung lohnen, denn um die staatlichen Zulagen in voller Höhe zu bekommen, muss der Mindestbeitrag von derzeitig 4% (Stand 2008) des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen betragen. Wird dieser Beitrag nicht in vollem Umfang ausgeschöpft, wird die Riester-Zulage nur teilweise ausbezahlt.

Eine weitere Voraussetzung, um als Beamter oder Beamtin gefördert zu werden, ist eine Freistellung der Versicherungspflicht. Erst dann sind Beamte berechtigt, sich die stattlichen Förderungen und steuerlichen Vorteile der Riester-Rente abzuholen.
Zudem besitzen anspruchsberechtigte Beamte die Möglichkeit, die Riester-Rente als private Vorsorge als sonderausgabenabzugsfähig bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Diese Vorteile – Förderund & Steuerabzugsfähigkeit – machen die Riester-Rente auch für Beamte zu einer geeigneten Form der privaten Altersvorsorge. „Riestern“ ist also auch für Beamte attraktiv!

Sonntag, 31. Mai 2009

Riester-Rente und Kinderzulage

Kinderzulage bei Riester Rente steht im Zusammenhang mit Erhalt von Kindergeld

Eltern, die Anspruch auf Kindergeld besitzen, werden bei der Riester-Rente zusätzlich gefördert. Neben der Grundzulage bekommen Eltern noch eine Extra-Zulage für jedes Kind, für das auch der Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Kinderzulage bei der Riester-Rente wird jedoch nur einmal pro Kind vergeben – anders als die Grundzulage, von der beide Elternteile profitieren.

Wer empfängt die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Wenn beide Elternteile die Kinderzulage gemeinsam beantragen, erhalten auch Väter anteilig die Kinderzulage. Jedoch ist die Gültigkeitsdauer eines solchen Antrags immer auf ein Jahr befristet und muss jedes Jahr wieder gestellt werden. Achtung: Während eines Beitragsjahres kann der betreffende Antrag nicht widerrufen werden! Grundsätzlich ist es aber die Mutter, die das Geld zur Kinderzulage empfängt. Leben die Eltern getrennt, profitiert jeweils derjenige Elternteil, der auch das Kindergeld bekommt.

Die jeweilige Sachlage ist ausschlaggebend

Manchmal scheint es nicht auf den ersten Blick ersichtlich, wer denn die zusätzliche Förderung der Kinderzulage nun bekommt. Gibt es Unstimmigkeiten zwischen den Eltern oder andere Probleme, wird die Kinderzulage zur Riester-Rente an denjenigen (Ex)-Partner gezahlt, in dessen Haushalt das Kind bzw. die Kinder leben. Wechselt der Wohnort des Kindes und so auch die Zugehörigkeit zu einem Haushalt - so dass dich eventuell der Kindergeldanspruch verschiebt - ist keine doppelte Berücksichtigung möglich.
Nur derjenige erhält die Kinderzulage zur Riester-Rente, der in dem betreffenden Jahr die erste Rate des Kindergeldes bekommen hat.

Tipp zur Kinderzulage bei der Riester Rente:

Sind die Kinder unter drei Jahren ist es nötig, dass die Mutter einen Mindestbeitrag für den Riester-Vertrag leitet, wenn sie von der Kinderzulage profitieren möchte. Dies ist deshalb so, weil während der dreijährigen Kindererziehungszeit automatisch Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung anfallen. Deshalb kann nicht von der Ehegattenregelung Gebrauch gemacht werden. Ist die Kindererziehungszeit vorbei, muss kein separater Beitrag mehr geleistet werden.

Montag, 25. Mai 2009

Renten-News

Nachrichten zur Altersvorsorge

25. Mai 2009

  • Riester-Rente gewinnt an Dominanz: 2,4 Millionen Fondssparpläne mit staatlicher Riester-Förderung... [mehr dazu auf tarife-verzeichnis.de].
  • Rente bei Berufsunfähigkeit: Berufsunfähigkeit, kurz BU, ist ein Massenphänomen. Alleine 2007 gehen 162.000 Menschen den Antragsweg zur Rente wegen vermindeter Erwerbsfähigkeit... [das Handelsblatt weiß mehr].
  • 17 Jahre Rentenbezugszeit: Die Rentenlaufzeithat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten um rund 75 Prozent erhöht... [alle Zahlenspiele auf test.de].
  • Trotz Krise - bei der Altersvorsorge wird nicht gespart: Durchschnittlich investieren die Deutschen 130 Euro im Monat für ihre private Absicherung... [ganze News-Meldung von AFP].
  • Kommentar der Woche zu Thema "Der große Rentenschwindel" (Kritik eines Dokumentarfilms)... [weiterlesen auf tuxpost.de].

Donnerstag, 21. Mai 2009

Riester-Rente: den Anbieter wechseln...

Riester-Rente: Anbieter wechseln sinnvoll?

Das Angebot für förderungswürdige Anlageformen der Riester-Rente ist groß. Oft ist schnell eine Entscheidung getroffen, die sich nach einiger Zeit als nicht optimal entpuppt. Was sollte man bei einem Anbieterwechseln im Rahmen der Riester-Rente beachten?

Prüfen, ob sich ein Wechsel des Angebots beim „Riestern“ tatsächlich lohnt:

Vergleichen Sie ihren bestehenden Vertrag mit dem neuen Angebot, das sie interessiert. Wie hoch ist etwas das bis zum Rentenbeginn angesammelte Kapital? Welche Höhe der monatlichen ausgezahlten Rente ergibt sich?
So kann es sein, dass ein Riester-Fonds-Sparplan lohnender ist, als eine Riester-Rentenversicherung oder ein Riester-Banksparplan. Ein Vergleich der Riester-Versicherungsurkunde mit den Dokumenten eines Riester-Fonds-Sparplans ist dabei aufschlussreich. Beachten sie beim Vergleich, dass die Monatsbeiträge, mit denen sie rechnen, gleich hoch sind und vergessen sie nicht, die abgelaufene Spardauer zu berücksichtigen.

Kosten bei einem Wechsel der Riester-Rente:

Kosten beim Wechseln des Riester-Renten-Anbieters gehen aus den bestehenden Regelungen des „alten“ Vertrags hervor. Einmalige Kosten belaufen sich oft um die 50-100 Euro. Bei geringen Rückkaufswerten erhält der Riester-Sparer jedoch noch nicht einmal die volle Höhe seiner bereits eingezahlten Beiträge zurück. Der Zeitpunkt für einen Wechsel des Riester-Renten-Angebots sollte also gut gewählt sein.

Die Kündigung der Riester-Rente:

Bei einer Kündigung der Riester-Rente, die als Grund einen Anbieterwechsel vorweist, sollte darauf geachtet werden, das Guthaben „prämienunschädlich“ zum neuen Anbieter zu übertragen. Lassen Sie sich den Betrag nicht auszahlen!
Danach kann ein neuer Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Legen Sie dem neuen Beitrag ein Schreiben bei, aus dem ersichtlich wird, dass das Guthaben aus dem alten Vertrag übertragen werden soll. Jetzt kann der neue Anbieter problemlos einen neuen Riester-Vertrag aufsetzen. Auch um den Einzug des Kapitals aus dem alten Riester-Renten-Vertrag kümmert sich der neue Anbieter. Ganz so, als würden Sie den Strom- oder DSL-Anbieter wechseln.

Nach einer Prüfung der Rentabilität ist es durchaus sinnvoll bei der Riester-Rente den Anbieter zu wechseln.

Montag, 18. Mai 2009

Lohnt die Riester-Rente?

Für die Zielgruppe (Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte) ist die Riester-Rente eine lohnende Ergänzung zur staatlichen Vorsorge. Ehepaare, Familien und Ledige können von der Riester-Rente in Form von Steuervergünstigungen profitieren. Zur Zeit ist eine Steigerung der Rendite von förderungsfähigen Anlageformen von über 2% möglich. 7 Vorteile auf einen Blick!

7 Vorteile der Riester-Rente:

  • Förderung: Staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge.
  • Sicherheit: Nur zertifizierte Finanzprodukte werden gefördert.
  • Steuer I : Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
  • Zulagen: Für jedes Kind gibt es eine Zulage.
  • Steuer II: Beiträge werden erst im Rentenalter versteuert.
  • Auszahlung: Schon ab dem 60. Lebensjahr möglich.
  • Flexibilität: Auch Banksparpläne & Investmentfonds-Sparpläne können gefördert werden.

Sonntag, 10. Mai 2009

Renten-News

Nachrichten zur Altersvorsorge

10. Mai 2009

  • Rasche Rentenangleichung gefordert: Erwin Sellering (Ministerpresident Mecklenburg-Vorpommern) fordert eine schnelle finanzielle Besserstellung ostdeutscher Rentner, um das Westniveau 20 Jahre nach der Wende baldigst zu erreichen... [mehr in der Märkischen Allgemeinen].
  • Olaf Scholz und Norbert Blüm : Die Rente ist sicher... [mehr dazu auf bild.de].
  • Sozialverband fürchtet Nullrunden: Der Sozialverband Deutschland (SoVD) befürwortet die geplante Schutzklausel gegen Rentenkürzungen. Befürchtet jedoch gleichzeitig folgende Nullrunden für die nächsten Jahre... [mehr dazu vom Evangelsichen Presseverband für Bayern].
  • Riester-Rente lohnt erst ab einem Alter von 90 Jahren: Nach einer Studie des Berliner Wirtschaftswissenschaftlers Klaus Jaeger zur Riester-Rente lohnt sich das Riestern erst ab einem Durchschnittsalter von 90 Jahren... [weitere Informationen auf bundestag.de].
  • VdK fordert Rücknahme der Rente mit 67: Aufgrund der Äußerungen von Sozialminister Olaf Scholz fordert der Sozialverband VdK eine Rücknahme der Rente mit 67... [mehr auf yahoo / AP].
  • Kommentar der Woche diesmal zum Thema "Rentenlüge"... [weiterlesen auf duckhome.de].

Samstag, 25. April 2009

Riester-Rente kompakt

Die „Riester-Rente“ basiert auf einem Konzept einer freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge, das auf Walter Riester, ehemals Bundesminister für „Arbeit und Sozialordnung“, zurückgeht. Grund für diese ergänzende Rente war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2000/2001. Das Nettorentenniveau des sogenannten Eckrentners – der idealtypische sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, der 45 Jahre Sozialversicherungsbeiträge einzahlt – sank im Rahmen dieser Rentenreform von 70% auf 67%. Die Riester-Rente sollte daher eine freiwillige Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge darstellen. Zulässige Förderungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.

Die Einzahlungsphase der Riester-Rente


Während der Einzahlungsphase der Riester-Rente werden die Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge durch weitere Beiträge in eine förderfähige Sparform eingezahlt. Wer dieses Prinzip der Altersvorsorge nutzt, profitiert von staatlichen Förderungen: die Altersvorsorgezulage bzw. einen steuermindernden Sonderausgabenbezug. Dabei fließt die Altersvorsorgezulage nicht automatisch und direkt in den Riester-Vertrag ein, sondern sie muss extra beantragt werden.

Ein häufiges Missverständnis

Oft wird angenommen, dass es unnötig sei, die Riester-Zulagen zu beantragen. Falsch, denn die Steuerermäßigung ist lediglich der Betrag, der über das Volumen der möglichen Zulagen hinausgeht. Wird die Riester-Zulage 4 Jahre nicht durch den entsprechenden Antrag in Anspruch genommen, verfällt sie und wird so der Förderung nicht angerechnet. Um dies zu vermeiden, wurde ein Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente eingeführt. Dieser Antrag beinhaltet eine Vollmacht für den Anbieter, die Altersvorsorgezulage der Riester-Rente zu beantragen, ohne dabei jedes Mal die Zustimmung des Versicherten einzuholen.
Die Altersvorsorgezulage gilt nicht für jede Sparform
Nur spezielle Sparformen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BAFin – zertifiziert sind, haben Anspruch auf eine Förderung. Die genauen Bedingungen sind im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt (download).

Weitere Informationen zur Riester-Rente:

Mittwoch, 15. April 2009

Rürup- und Riester-Rente aus der Perspektive von Piet Klocke



Piet Klocke zeigt zweifelsohne, dass Vorsorge ein komplexes Thema ist. Grund genug, sich früh mit dem Thema auseinanderzusetzen. Weitere satirische Kommentare zur Altersvorsorge:

http://www.youtube.com/watch?v=U7VXTWoZOTU (Quelle: NDR extra3)
http://www.youtube.com/watch?v=2P5lMEGYyCQ (Quelle: ARD Neues aus der Anstalt)

Trotz und gerade aufgrund aller Schwierigkeiten und Ungereimtheiten bei der Altersvorsorge, kann man nicht früh genug anfangen, vorzusorgen. Schon wenige Euro im Monat können ein Anfang sein. Rechtzeitig informieren und vorsorgen!

Samstag, 28. März 2009

Hans Eichels Erbe: die “Eichel-Rente”

Hans Eichel – das war mal unser Finanzminister. Ein Mann mit der Austrahlung eines Sparkassendirektors, der in der ARD Tagessschau immer erklären musste, warum trotz “Sparkurs” die Bundes-Schulden weiter wuchsen.

Eichel, Finanzminister im Kabinett Schröder, hinterließ bei seinem Abtritt im Oktober 2005 nicht nur eine auf 767 Milliarden und 697 Millionen Euro angewachsene Schuldenlast - was ihn zum Kassenwart mit der höchsten Staatsverschuldung seit 1945 macht - sondern auch die “Eichel-Rente.”

Die Eichel-Rente ist eine staatlich geförderte freiwillige Form der betrieblichen Altersvorsorge und beruht auf dem Prinzip, dass sämtliche Beiträge, die in den Betriebsrentensparvertrag eingezahlt werden, steuerfrei sind, d.h. von der unversteuerten Lohnsumme abgezogen werden können.

Zwei Punkte sind hier zunächst einmal wichtig: zum einen kann man das Modell nur in Anspruch nehmen, wenn man Arbeitnehmer ist (Studenten dürften also in den meisten Fällen nicht die Eichel-Rente abschließen, es sei den sie sind regulär sozialversichert), zum anderen schließen sich Eichel-Rente und Riester-Rente aus: Man muss sich für ein Modell entscheiden. Eine klare Qual der Wahl.

Arbeitgeber sind übrigens verpflichtet, eine solche Betriebsrente anzubieten. Gefördert wird die betriebliche Altersvorsorge in den Formen der Direktversicherungen, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Maximal 4% des Rentenbeitragssatzes des Bruttolohns können eingezahlt werden.

Arbeitnehmer sparen also ausnahmweise einmal mit Hans Eichel: nämlich einen Teil ihrer Lohnsteuer. Zu bedenken ist hier, dass die Leistungen der Eichel-Rente bei Auszahlung doch noch besteuert werden. Inwieweit das Steuerrecht dann vorteilhafter ist, liegt in der Zukunft.

Mehr zum Thema: