Samstag, 28. März 2009

Hans Eichels Erbe: die “Eichel-Rente”

Hans Eichel – das war mal unser Finanzminister. Ein Mann mit der Austrahlung eines Sparkassendirektors, der in der ARD Tagessschau immer erklären musste, warum trotz “Sparkurs” die Bundes-Schulden weiter wuchsen.

Eichel, Finanzminister im Kabinett Schröder, hinterließ bei seinem Abtritt im Oktober 2005 nicht nur eine auf 767 Milliarden und 697 Millionen Euro angewachsene Schuldenlast - was ihn zum Kassenwart mit der höchsten Staatsverschuldung seit 1945 macht - sondern auch die “Eichel-Rente.”

Die Eichel-Rente ist eine staatlich geförderte freiwillige Form der betrieblichen Altersvorsorge und beruht auf dem Prinzip, dass sämtliche Beiträge, die in den Betriebsrentensparvertrag eingezahlt werden, steuerfrei sind, d.h. von der unversteuerten Lohnsumme abgezogen werden können.

Zwei Punkte sind hier zunächst einmal wichtig: zum einen kann man das Modell nur in Anspruch nehmen, wenn man Arbeitnehmer ist (Studenten dürften also in den meisten Fällen nicht die Eichel-Rente abschließen, es sei den sie sind regulär sozialversichert), zum anderen schließen sich Eichel-Rente und Riester-Rente aus: Man muss sich für ein Modell entscheiden. Eine klare Qual der Wahl.

Arbeitgeber sind übrigens verpflichtet, eine solche Betriebsrente anzubieten. Gefördert wird die betriebliche Altersvorsorge in den Formen der Direktversicherungen, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Maximal 4% des Rentenbeitragssatzes des Bruttolohns können eingezahlt werden.

Arbeitnehmer sparen also ausnahmweise einmal mit Hans Eichel: nämlich einen Teil ihrer Lohnsteuer. Zu bedenken ist hier, dass die Leistungen der Eichel-Rente bei Auszahlung doch noch besteuert werden. Inwieweit das Steuerrecht dann vorteilhafter ist, liegt in der Zukunft.

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