Samstag, 6. Juni 2009

Riester-Rente für Beamte

Auch Beamte können von der Riester-Rente profitieren

Viele Staatsdiener wissen es nicht, doch auch Beamte können von der Riester-Rente profitieren und gefördert werden. Die Gruppe der Beamten gehört zu den direkt förderfähigen Personen im Sinne des Konzeptes der Riester-Rente. Für Beamte, die eine Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten möchten, gelten die selben Bedingungen wie für „normale Arbeitnehmer“ wie etwa Angestellte oder Arbeiter. Besonders für Beamte, die über ein hohes Gehalt verfügen, kann sich die Riester-Förderung lohnen, denn um die staatlichen Zulagen in voller Höhe zu bekommen, muss der Mindestbeitrag von derzeitig 4% (Stand 2008) des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen betragen. Wird dieser Beitrag nicht in vollem Umfang ausgeschöpft, wird die Riester-Zulage nur teilweise ausbezahlt.

Eine weitere Voraussetzung, um als Beamter oder Beamtin gefördert zu werden, ist eine Freistellung der Versicherungspflicht. Erst dann sind Beamte berechtigt, sich die stattlichen Förderungen und steuerlichen Vorteile der Riester-Rente abzuholen.
Zudem besitzen anspruchsberechtigte Beamte die Möglichkeit, die Riester-Rente als private Vorsorge als sonderausgabenabzugsfähig bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Diese Vorteile – Förderund & Steuerabzugsfähigkeit – machen die Riester-Rente auch für Beamte zu einer geeigneten Form der privaten Altersvorsorge. „Riestern“ ist also auch für Beamte attraktiv!