Samstag, 20. Juni 2009

Riester-Rente Zulagennummer

Die Riester-Rente Zulagennummer hilft, das Maximum der staatlichen Förderung abzugreifen.

Die Zulagennummer der Riester-Rente wird durch die Zulagenstelle (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, ZfA) gewährt, die für die Prüfung der Zulagenanträge zuständig ist. Die Zulagen zur Riester-Rente dienen als weitere Motivation für Angestellte und Beamte, ihre private Vorsorge auszubauen. Zulagen zur Riester-Rente sind: die Grundzulage und die Kinderzulage.
Um eine vollständige Riester-Rente zu bekommen, ist es nötig, dass jeder zulagenberechtigte Riester-Sparer bei seinem individuellen Anbieter der Riester-Rente einen Antrag auf Zulagen stellt. Der Anbieter sorgt im Folgenden dafür, dass der Zulagenantrag an die Zulagenstelle weitergereicht wird. Diese vergibt dann die Zulagennummer für die Riester-Rente.

Funktion der Zulagennummer im Rahmen der Riester-Rente

Es findet ein regelmäßiger Austausch an Daten zwischen der Zulagenstelle und den Rentenversicherungsträgern, Familienkassen & Meldebehörden statt. Dies ermöglicht einen effizienten Prozess zur Überprüfung des Zulagenantrags und eine schnelle Vermittlung der Zulagennummer für die Riester-Rente. Eine Dokumentation in Form einer „Riester-Akte“, die unter der eigenen Zulagennummer geführt wird, enthält alle wesentlichen und notwendigen Daten zur Förderung durch die Riester-Rente. Für die Praxis bedeutet dies: Wird ein Zulagenantrag gestellt, werden die dazu notwendigen Daten ausgewertet und an den Anbieter der Riester-Rente weitergeleitet. Dieser schreibt dann die rechtmäßigen Zulagen im betreffenden Riester-Produkt gut.

Unterschiede Angestellte & Beamte

Bei Angestellten, die eine Sozialversicherungsnummer besitzen, wird diese als Zulagennummer zur Riester-Rente benutzt. Bei Beamten verhält es sich etwas anders. Sie bekommen ihre Altersbezüge durch ihren Dienstherren, d.h. sie werden nicht bei der Rentenversicherung geführt. Darum ist es für Beamte nötig, eigens eine Beantragung einer Riester-Zulagennummer zu veranlassen.