Dienstag, 16. Juni 2009

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Was sind die Vorteile einer durch den Arbeitgeber gestützten Altersvorsorge? Die betriebliche Altersversorgung als Alternative zur privaten Altersvorsorge.

Die betriebliche Altersversorgung wird vom Arbeitgeber geleistet und kann folgende Leistungen beinhalten:

  • Altersversorgung
  • Invaliditätsversorgung
  • Hinterbliebenenversorgung
Grundsätzlich ist die betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geeignet. Seit 2002 haben rentenversicherungs-pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Anspruch auf die sogenannte „Entgeldumwandlung“. D.h. der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Anteil des Lohns / Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren, falls dies dem Wunsch des Arbeitnehmers entspricht.

5 Formen der bertieblichen Altersversorgung

Es existieren 5 Formen oder Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
  • Direktzusage des Arbeitgebers
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
Die Finanzierungswege sind verschieden: Eine betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden Parteien finanziert werden. Die betriebliche Altersversorgung kann direkt aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers heraus finanziert werden. Diese Art der Finanzierung bringt Steuervorteile mit sich. Für die Durchführungswege „Pensionsfonds“, „Pensionskasse“ und „Direktversicherung“ jedoch nur, wenn der Vorsorgesparer später eine lebenslange Rente aus der betrieblichen Altersversorgung beziehen kann.

Auszahlungsmodalitäten der betrieblichen Altersversorgung

Zu Beginn der Rente kann sich der Vorsorgesparer bis zu 30% seines angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen. Pensionskassen und Direktversicherungen bieten eine weitere Option als Auszahlungsmodalität an: Bei einem Kapitalwahlrecht besteht die Möglichkeit, das gesamte Kapital auf einen Schlag auszahlen zu lassen! Wer also auf eine lebenslange Rente in Form monatlicher Raten verzichten möchte, sollte auf ein Kapitalwahlrecht achten. Um jedoch keine steuerlichen Vorteile einzubüßen, sollte das Kapitalwahlrecht erst im Jahr vor der geplanten Rente geltend gemacht werden.

Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Zwei Förderungen betrieblicher Altersversorgung werden vom Staat ermöglicht:
  • Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsermessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind sozialabgabenfrei.
  • Zusätzliche steuerliche Vorteile, die variabel auf die jeweilige betriebliche Altersversorgung und den Zeitpunkt der Versorgungszusage zugeschnitten sind.
Betriebliche Altersversorgung und Steuerfragen
  • Bei den Durchführungswegen „Pensionsfonds“, „Pensionskassen“ oder „Direktversicherungen“ existieren unterschiedliche Förderungsmodelle, die von der Versorgungszusage des Arbeitgebers abhängen.
  • Bei Direktzusage oder Unterstutzungskasse zahlen die Arbeitnehmer während der gesamten Ansparphase keine Steuern. Die Versorgungsleistungen sind jedoch steuerpflichtig.
  • Ausgezahlte Leistungen, werden in voller Höhe nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert, sofern sie auf steuerfreien Beträgen beruhen. Zudem Fallen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung an.
6 Vorteile der betrieblichen Altersversorgung
  • Pensionsfonds, -kassen & Direktversicherungen bieten eine monatliche lebenslange Rente.
  • Bis zu 30% des eingezahlten Kapitals können direkt ausgezahlt werden. Bei Kapitalwahlrecht sogar das gesamte angesparte Kapital der betrieblichen Altersversorgung.
  • Kombinationsfähigkeit der betrieblichen Altersversorgung mit einer Riester-Förderung bei Pensionsfonds, Pensionskasse oder einer Direktversicherung.
  • Absicherung berufsspezifischer Risiken.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (große Anzahl an Vorsorgern) kann die betriebliche Altersversorgung günstiger sein, als private Formen der Altersvorsorge
  • Hartz-IV-sicher: Während der Ansparphase ist die betriebliche Altersversorgung nicht zum Arbeitslosengeld II anrechenbar.
Mehr:
Zur Riester-Rente & betrieblichen Altersvorsorge...
Buchtipp: Einführung in die betriebliche Altersversorgung (Andreas Buttler)

Weiterführende Infos: