Dienstag, 7. April 2009

Wohn-Riester: Eigenheimzulage 2.0

2006 war das Ende der Eigenheimzulage. Die Karenzzeit war kurz, ein Surrogat muss her: "Wohn-Riester", wie viele die neue Eigenheimrente nennen. Was verbirgt sich hinter diesem weiteren Riester-Pseudonym?

Wer sein Geld in eine Riester-Rente steckt, hat das Anrecht, das angesparte Kapital zu entnehmen und in die Finanzierung eines Eigenheims zu stecken. Originaltext des Bundesministeriums der Finanzen: "Mit dem „Wohn-Riester“ kann gefördertes Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt werden." Auch Tilgungsleistungen eines Kredits zur Finanzierung einer eigenen Wohnimmobilie können steuerlich gefördert werden.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Förderung bei Erwerb oder Bau selbstgenutzer Wohnimmobilien.
  • Förderung von Tilgungsleistungen zugrunde liegender Darlehen von selbstgenutzten Wohnimmobilien.
  • Förderung von Genossenschaftsanteilen, wenn man in der jeweiligen Genossenschaft wohnt.
  • Förderung in der Auszahlungsphase zur Entschuldung von selbstgenutzten Wohnimmobilien.
So viele Vorteile des "Wohn-Riesterns". Da wollen auch viele davon profitieren. Wer darf und wer nicht?
  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Alterssicherung der Landwirte
  • Beamte oder Empfänger von Amtsbezügen
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug aufgrund mangelnder Bedürftigkeit
  • Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten
Im Klartext: Nur wer "riestern" darf, dem ist es auch gestattet, zu "wohn-riestern".

Weitere Infos: