Wohn-Riester: Eigenheimzulage 2.0
2006 war das Ende der Eigenheimzulage. Die Karenzzeit war kurz, ein Surrogat muss her: "Wohn-Riester", wie viele die neue Eigenheimrente nennen. Was verbirgt sich hinter diesem weiteren Riester-Pseudonym?
Wer sein Geld in eine Riester-Rente steckt, hat das Anrecht, das angesparte Kapital zu entnehmen und in die Finanzierung eines Eigenheims zu stecken. Originaltext des Bundesministeriums der Finanzen: "Mit dem „Wohn-Riester“ kann gefördertes Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt werden." Auch Tilgungsleistungen eines Kredits zur Finanzierung einer eigenen Wohnimmobilie können steuerlich gefördert werden.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Förderung bei Erwerb oder Bau selbstgenutzer Wohnimmobilien.
- Förderung von Tilgungsleistungen zugrunde liegender Darlehen von selbstgenutzten Wohnimmobilien.
- Förderung von Genossenschaftsanteilen, wenn man in der jeweiligen Genossenschaft wohnt.
- Förderung in der Auszahlungsphase zur Entschuldung von selbstgenutzten Wohnimmobilien.
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Alterssicherung der Landwirte
- Beamte oder Empfänger von Amtsbezügen
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug aufgrund mangelnder Bedürftigkeit
- Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten
Weitere Infos:
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