Sonntag, 5. April 2009

Rürup-Rente im Überblick (2)

Teil 2
Vorteile & Nachteile

Die Vorteile einer Rürup-Rente:

  • Wer sich für eine Rürup-Rente entschließt, profitiert von einer staatlichen Förderung.
  • Ein Rürup-Vertrag kann nicht gepfändet werden, wenn er sich noch in der Ansparphase befindet.
  • Während der Auszahlungs-Phase kann die Rürup-Rente zu dem Teil gepfändet werden, der über der Pfändungsgrenze liegt.
  • Bei Arbeitslosigkeit (ALG II) wird das angesparte Kapital im Rürup-Vertrag nicht angetastet. Es zählt nicht zum anrechenbaren Vermögen.
  • Berufsunfähigkeit kann steuerlich abgesetzt werden, falls der Anteil am Beitrag die 50%-Grenze nicht überschreitet
  • Die Abgeltungssteuer ist während der Ansparphase nicht zu berücksichtigen.
Die Nachteile einer Rürup-Rente:
  • Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Leibrente.
  • Beiträge zur Rürup-Rente können nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden.
  • Ein Rürup-Vertrag kann weder beliehen, noch übertragen oder verschenkt werden. Auch die Auszahlung des Rückkaufwertes ist unmöglich. Lediglich eine Beitragsfreistellung kann beantragt werden.
  • Die Auszahlung der Rürup-Rente muss abhängig vom Jahr des Rentenbeginns versteuert werden.
  • Für zugezahltes Kapital (um die geförderte Jahreshöchstgrenze zu erreichen) sind zusätzliche Gebühren fällig.
  • Bei einem Sterbefall eines Rürup-Vorsorgers vor der Auszahlungsphase ist das ganze angesparte Kapital für die potentiellen Erben verloren. Chance: Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente abschließen, die steuerlich zwar nicht gefördert wird, aber die Beitragsrückgewähr veranlasst (Todesfallschutz).
  • Auch nach Rentenbeginn ist das eingezahlte Kapital verloren, wenn der Rürup-Rentner verstirbt. Auch hier kann durch eine Hinterbliebenenrente vorgesorgt werden.
...zum Weiterlesen:

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung