Rürup-Rente im Überblick (2)
Teil 2
Vorteile & Nachteile
Die Vorteile einer Rürup-Rente:
- Wer sich für eine Rürup-Rente entschließt, profitiert von einer staatlichen Förderung.
- Ein Rürup-Vertrag kann nicht gepfändet werden, wenn er sich noch in der Ansparphase befindet.
- Während der Auszahlungs-Phase kann die Rürup-Rente zu dem Teil gepfändet werden, der über der Pfändungsgrenze liegt.
- Bei Arbeitslosigkeit (ALG II) wird das angesparte Kapital im Rürup-Vertrag nicht angetastet. Es zählt nicht zum anrechenbaren Vermögen.
- Berufsunfähigkeit kann steuerlich abgesetzt werden, falls der Anteil am Beitrag die 50%-Grenze nicht überschreitet
- Die Abgeltungssteuer ist während der Ansparphase nicht zu berücksichtigen.
- Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Leibrente.
- Beiträge zur Rürup-Rente können nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden.
- Ein Rürup-Vertrag kann weder beliehen, noch übertragen oder verschenkt werden. Auch die Auszahlung des Rückkaufwertes ist unmöglich. Lediglich eine Beitragsfreistellung kann beantragt werden.
- Die Auszahlung der Rürup-Rente muss abhängig vom Jahr des Rentenbeginns versteuert werden.
- Für zugezahltes Kapital (um die geförderte Jahreshöchstgrenze zu erreichen) sind zusätzliche Gebühren fällig.
- Bei einem Sterbefall eines Rürup-Vorsorgers vor der Auszahlungsphase ist das ganze angesparte Kapital für die potentiellen Erben verloren. Chance: Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente abschließen, die steuerlich zwar nicht gefördert wird, aber die Beitragsrückgewähr veranlasst (Todesfallschutz).
- Auch nach Rentenbeginn ist das eingezahlte Kapital verloren, wenn der Rürup-Rentner verstirbt. Auch hier kann durch eine Hinterbliebenenrente vorgesorgt werden.
Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung
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