Donnerstag, 7. Mai 2009

Rürup-Rente im Überblick (6)

Teil 6
Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente

Um sich zusätzlich abzusichern, können neben der Rürup-Rente weitere Zusatzversicherungen abgeschlossen werden:

Eine Hinterbliebenenversicherung kann als Möglichkeit einer Absicherung für den Ehepartner oder Kinder abgeschlossen werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Ehe zum Todeszeitpunkt des Rürup-Versicherten noch Bestand haben muss. Bei Kindern muss ein Kindergeldanspruch gelten. Ist dies nicht der Fall, besteht in beiden Fällen kein Anspruch aus der Zusatzversicherung. Eine Hinterbliebenenversicherung für einen eingetragenen Lebenspartner ist leider ebenfalls nicht möglich.

Eine weitere Art der zusätzlichen Absicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Inhalt kann eine Rente oder die Beitragsübernahme durch den Versicherer sein. Zu beachten ist, dass der zu zahlende Beitrag für diese Zusatzversicherung den Beitrag zur Altersvorsorge nicht übersteigen darf. Sonst wird der Vertrag steuerlich nicht gefördert. Der Bestandteil für die Beitragsbefreiung zählt, im Gegensatz zum Beitrag für die Rentenzahlung im Invaliditätsfall, auch zum Beitrag für die Altersvorsorge.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung