LVA-Rente
LVA-Rente: kurze Definition
Die Landesversicherungsanstalt – kurz LVA – und damit auch die "LVA-Rente" (die herkömmliche Rente vom Staat sozusagen) gibt es in diesem Sinne nicht mehr. Die LVA war Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und regional organisiert. Sie war zuständig für die Organisation und Durchführung der Rentenversicherung der abhängig beschäftigten Arbeiter und der gesetzlich pflichtversicherten selbstständigen Handwerker bzw. Gewerbetreibenden. Diese Zuständigkeit endete mit einer Reform am 30. September 2005. Die 22 regional zuständigen LVAs gingen in die allgemeine Deutsche Rentenversicherung über. Sie sind nunmehr also Teil der Deutschen Rentenversicherung.
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