Sonntag, 28. Juni 2009

Die private Rentenversicherung

Private Altersvorsorge in Form der privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist kapitalgedeckt und wird als eine lebenslange Rente garantiert oder kann als eine Summe ausgezahlt werden, wenn ein Kapitalwahlrecht vereinbart ist. Zudem ist die Absicherung von Angehörigen möglich oder die Vereinbarung eines zusätzlichen Risikoschutzes wie einer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Besteuerung einer privaten Rentenversicherung

Die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung variiert je nach Vertragsart und Leistungsauszahlung. Private Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gelten folgende Punkte:

  • Wird die Rente monatlich ausgezahlt, muss ein pauschaler Ertragsanteil besteuert werden.
  • Wir die Rente in einer Summe ausbezahlt (Kapitalauszahlung), dann ist nur der „Unterschiedsbetrag“ steuerpflichtig, d.h. die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der hierfür entrichteten Beiträge. Beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre und wird das angesparte Kapital nach dem vollendeten 60. Lebensjahr ausgezahlt, dann ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig.
Tipp:
Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben und für die bis dato mindestens ein Beitrag geleistet wurde, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Riester-Rentenversicherung

Eine Riester-Rentenversicherungen ist weniger flexibel als ein Bank- oder Fondssparplan, die ebenfalls von der Riester-Förderung profitieren, denn feste eine Garantiezusage für spätere Rente fordert relativ hohe Kosten. Änderungen im Vertrag werden teuer (Anbieterwechsel, Änderungen Zahlungsmodalitäten). Bei der Riester-Rentenversicherung erhalten Vorsorger einen festen jährlichen Zinssatz von zur Zeit 2,25 % auf ihre Einzahlungen. Die Abschlusskosten sind variabel, da sie sich aus dem angestrebten kompletten Sparbetrag errechnen. Egal aus welchen Gründen – wird weniger als geplant in die Riester-Rentenversicherung eingezahlt, bleiben die Kosten trotzdem gleich.

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