Mittwoch, 24. Juni 2009

Riester-Rente & Steuererklärung

Profitieren Sie bei der Steuererklärung von der Riester-Rente

Neben den staatlichen Altersvorsorgezulagen gibt es noch den Sonderausgabenabzug bei der Riester-Rente. D.h. geleistete Beiträge für die förderungsfähige private Altersvorsorge, wie etwa die Riester-Rente, können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug zur Riester-Rente auf festgelegte Höchstbeträge begrenzt ist. Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 sind dies immerhin bis zu 2100 Euro.

Ob die geleisteten Beiträge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, ist davon abhängig, ob die Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Welche der beiden Förderungen – also Zulage oder Sonderausgabenabzug – günstiger für den Vorsorger ist, prüft das Finanzamt. Dazu muss der Steuerzahler auf dem Steuerhauptformular in Zeile 73 ein Kreuz machen und die Anlage AV beifügen.

Tipp: Schöpfen Sie die vollen Förderungsmöglichkeiten der Riester-Rente aus! Gerade diese machen die Riester-Rente zu einem attraktiven Vorsorge-Produkt.