Samstag, 25. Juli 2009

Die Risikolebensversicherung: passende Vorsorge im Unglücksfall

Anders als ein kapitalgedeckte Lebensversicherung ist eine Risikolebensversicherung auf den ersten Blick keine gute Wahl, um für das Alter vorzusorgen. Auf den zweiten Blick erweist sich eine Risikolebensversicherung jedoch als gute Möglichkeit, für Angehörige zusätzlich vorzusorgen. Dieser Hinterbliebenen-Schutz für Angehörige kann oftmals einen finanziellen Einbruch nach einem Unglücks- bzw. Todesfall mildern oder ganz abwenden.

3 mögliche Formen der Risikolebensversicherung:

  • die klassische Risikolebensversicherung
  • die fallende Risikolebensversicherung
  • die verbundene Risikolebensversicherung
Die klassische Risikolebensversicherung

Um bei einem Todesfall des Hauptverdieners einer Familie abgesichert zu sein, ist die klassische Lebensversicherung eine gute Wahl: Verstirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme des Versicherungsvertrags.

Die fallende Risikolebensversicherung

Bei einer fallenden Risikolebensversicherung (Restschuldversicherung) wird ein Versicherungsvertrag mit fallender Todesfallsumme vereinbart. D.h. der zu zahlende Betrag wird von Zeit zu Zeit geringer. So kann die Versicherungssumme etwa dem Tilgungsverlauf einer Immobilienfinanzierung angepasst werden. Diese Form der Lebensversicherung eignet sich also, um bei eintretenden Zahlungsverpflichtungen nicht in einen finanziellen Engpass zu gelangen.

Die verbundene Risikolebensversicherung

Die verbundene Risikolebensversicherung versichert zwei oder mehrere Personen gemeinsam in einem Vertrag. Vorteil: Der zu zahlende Beitrag ist günstiger als bei zwei einzelnen Verträgen. Diese Art der Lebensversicherung eignet sich besonders für Ehepaare oder Partner in einer eheähnlichen Beziehung.

Man sieht: Wird eine Risikolebensversicherung den individuellen Anforderungen angepasst, kann sie ein Mittel sein, um für Angehörige beim eigenen Todesfall vorzusorgen!