Sockelbetrag
Renten-Glossar
Der Sockelbetrag bezeichnet im Kontext der Riester-Rente ein Mindestbeitrag für Versicherte, um die vollen Förderungen aus dem Riester-Vertrag zu bekommen. Der Sockelbetrag hängt u.a. vom Familienstatus ab.
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Der Sockelbetrag bezeichnet im Kontext der Riester-Rente ein Mindestbeitrag für Versicherte, um die vollen Förderungen aus dem Riester-Vertrag zu bekommen. Der Sockelbetrag hängt u.a. vom Familienstatus ab.
Eingestellt von Renten-Blogger um 09:54
Labels: Renten-Glossar, Sockelbetrag
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