Sonntag, 2. August 2009

Altersgrenze

Renten-Glossar

Der Rentenanspruch setzt die Vollendung eines bestimmten Lebensjahr voraus, welches als Altersgrenze bezeichnet wird. Im Regelfall liegt die Altersgrenze in Deutschland beim 65. Lebensjahr. Jedoch kann in Ausnahmefällen die Altersgrenze auch bei 60 oder 63 liegen. Mit einem Rentenabschlag ist eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersgrenze möglich.