Freitag, 14. August 2009

Rente nach Umzug weg?

Rentner sollten im Falle eines Umzugs die neue Anschrift unmittelbar der Rentenversicherung mitteilen. Denn falls Briefe unzustellbar sind, ist eine Weiterzahlung der Rente nicht möglich, da für eine reguläre Auszahlung eine aktuelle Adresse von der Rentenversicherung benötigt wird. Auf diese Weise sollen Überzahlungen vermieden werden. Die Änderungen der Anschrift oder Adresse nimmt der Rentenservice der Deustchen Post entgegen: www.rentenservice.com