Samstag, 25. Juli 2009

Die Risikolebensversicherung: passende Vorsorge im Unglücksfall

Anders als ein kapitalgedeckte Lebensversicherung ist eine Risikolebensversicherung auf den ersten Blick keine gute Wahl, um für das Alter vorzusorgen. Auf den zweiten Blick erweist sich eine Risikolebensversicherung jedoch als gute Möglichkeit, für Angehörige zusätzlich vorzusorgen. Dieser Hinterbliebenen-Schutz für Angehörige kann oftmals einen finanziellen Einbruch nach einem Unglücks- bzw. Todesfall mildern oder ganz abwenden.

3 mögliche Formen der Risikolebensversicherung:

  • die klassische Risikolebensversicherung
  • die fallende Risikolebensversicherung
  • die verbundene Risikolebensversicherung
Die klassische Risikolebensversicherung

Um bei einem Todesfall des Hauptverdieners einer Familie abgesichert zu sein, ist die klassische Lebensversicherung eine gute Wahl: Verstirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme des Versicherungsvertrags.

Die fallende Risikolebensversicherung

Bei einer fallenden Risikolebensversicherung (Restschuldversicherung) wird ein Versicherungsvertrag mit fallender Todesfallsumme vereinbart. D.h. der zu zahlende Betrag wird von Zeit zu Zeit geringer. So kann die Versicherungssumme etwa dem Tilgungsverlauf einer Immobilienfinanzierung angepasst werden. Diese Form der Lebensversicherung eignet sich also, um bei eintretenden Zahlungsverpflichtungen nicht in einen finanziellen Engpass zu gelangen.

Die verbundene Risikolebensversicherung

Die verbundene Risikolebensversicherung versichert zwei oder mehrere Personen gemeinsam in einem Vertrag. Vorteil: Der zu zahlende Beitrag ist günstiger als bei zwei einzelnen Verträgen. Diese Art der Lebensversicherung eignet sich besonders für Ehepaare oder Partner in einer eheähnlichen Beziehung.

Man sieht: Wird eine Risikolebensversicherung den individuellen Anforderungen angepasst, kann sie ein Mittel sein, um für Angehörige beim eigenen Todesfall vorzusorgen!

Mittwoch, 22. Juli 2009

Rente mit 69

Bundesbank rechnet vor: Rente mit 69 nicht unwahrscheinlich

Wer lange und produktiv arbeitet, soll im Alter abgesichert sein und das Dasein als Rentner genießen können. So die Vorstellung vieler Bundesbürger. Dass eine gesetzliche Altersvorsorge im Sinne einer Grundsicherung lange nicht selbstverständlich war, zeigt ein Blick zurück in die Geschichte. Heute scheinen jedoch Diskussionen um Rente, Renteneintrittsalter und Rentenbezüge die Gemüter erstaunlich zu erhitzen: Es ist Sommer, Wahlkampf und die Wirtschaftskrise noch lange nicht vorbei.

Eine Errungenschaft des deutschen Sozialstaats steht auf dem Prüfstand

Eines scheint klar zu sein - zumindest außerhalb der derzeitigen poltischen Diskussion - das Rentensystem bedarf einer grundlegenden Reform. Die Bundesbank trägt dieser Erkenntnis indess Rechnung und zieht zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt Konsequenzen: Die Aussicht auf eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69. Ist doch die Rente mit 67 erst seit kurzem vom Tisch!

Die Welt ist komplex...

... und darum ist diese Forderung der Bundesbank nur ein Warnschuß vor den Bug der Stagnation. Auch den Bundesbänkern dürfte bewußt sein, dass eine erneute Erhöhung des Renteneintrittsalters nur eine kurzfristige Aktion gegen Steuererhöhungen wäre. Die grundlegende Umstrukturierung des deutschen Rentensystems ist die wirkliche Herausvorderung der nächsten Jahre. Jetzt, da die Rente garantiert ist, erst Recht.

Faktoren die die Rente bewegen

Vielerlei Faktoren bestimmen das Renteneintrittsalter und die Höhe des Bezüge. Die reelle Lebensarbeitszeit ist nur ein Faktor in einer komplizierten Gleichung. Wirtschaftswachstum, Erhöhung der Produktivität, Wirtschaftkrisen & Aufschwund sowie die demographische Entwicklung sind andere Faktoren, die in der Gleichung eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Darum: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Aber eine Reform scheint in einer postglobalisierten Welt notwendig, um den derzeitigen Standard der Rente aufrecht zu erhalten. Mut zur Veränderung und Vertrauen in die Zukunft wären zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Einstellung. Aber es ist leider Wahlkampf und Zeit für unsinnige Polemik.

Presseschau zum Thema

Sonntag, 19. Juli 2009

Renten-News

Nachrichten zur Altersvorsorge

19. Juli 2009

  • Durchschnittsalter bis zur Rente 63,5 Jahre: Das durschnittliche Rentenalter bei Männern erhöt sich auf 63,5 Jahre und ist so hoch wie seit 31 Jahren nicht mehr... [mehr in der Süddeustchen].
  • Nur jeder 14. hat Arbeit bis zur Rente: ab Mitte 50. Zwischen 55 bis 58 stehen nur noch 39 % voll im Berufsleben, 27% sind es bei den 58- bis 63-Jährigen und in den Altersklassen darüber schlappe 7,4%... [ebenfalls die Süddeutsche].
  • Ist die Rente wirklich sicher? Die Rentengarantie - Hirngespinst, fixe Idee oder realistisch? die gesetzliche Altersversorgung ist weder üppig noch sicher... [focus berichtet].
  • Altersarmut in Brandenburg befürchtet: Arm statt Rentengarantie? Die Landesarmutskonferenz (LAK) Brandenburg hat vor einer drohenden Zunahme der Altersarmut gewarnt. Etwa 46 Prozent der Ostdeutschen, die im vergangenen Jahr in Rente gingen, seien vor dem Renteneintritt arbeitslos gewesen... [weiter in der Märkischen Allgemeinen].
  • Kommentar der Woche dieses Mal vom Lordrillrich’s Weblog zur heiß diskutieren Rentengarantie: Eine Ente für die Rente?...

Freitag, 17. Juli 2009

Riester-Fondssparplan

Was ist ein Riester Fondssparplan?

Als Riester-Fondssparplan wird eine geförderte Geldanlage in Fondsanteile bezeichnet. Diese Anlageform der Riester-Rente lockt durch hohe Renditechancen und staatlichen Förderungen im Rahmen von "Riester" wie Altersvorsorgezulage oder Sonderausgabenabzug. Das investierte Kapital ist durch eine Garantie vollstänig gesichert. Der eingezahlte Betrag kann vererbt werden oder als Sicherheit bei einem geplanten Immobilienkauf verwendet werden. Der Fondssparplan kann in Bezug auf Hartz IV nicht angerechnet werden.

Fondssparpläne mit Riester-Förderung: Vor- & Nachteile

  • Abgeltungssteuerfreiheit
  • Hohe Renditeerwartungen
  • Der Kapitalerhalt ist garantiert
  • Aufgrund der Anlagestrategie der Fondssparpläne profitieren ältere Sparer kaum von der vollen Rendite

Steuer / Besteuerung von Riester Fondssparplänen

Riester Fondssparpläne sind von der Abgeltungssteuer befreit. Trotzdem sind sie letztendlich nicht steuerfrei: Bei Beginn der Rentenauszahlung werden alle Rentenbeiträge als Einkommen steuerlich veranschlagt. Möchte sich der Vorsorger bzw. die Vorsorgerin die volle Summe auszahlen lassen, so sind 50% des angehäuften Vermögens zu versteuern. Dazu muss der Fondssparplan jedoch über mindestens 12 Jahre galaufen sein und der Sparer muss mindestens 60 Jahre alt sein.

Weitere Anlage- und Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen der Riester-Rente: