Samstag, 2. Mai 2009

Rürup-Rente im Überblick (5)

Teil 5
Die Rürup-Rente & Sicherheit

Anlagen der Rürup-Rente sind vor eigenem und fremdem Zugriff gesichert. Der Versicherungsbetrag kann nicht vor Rentenbeginn aufgelöst werden. Aus diesem Grund ist der angesparte Wert auch bei Erhalt des ALG II nicht zu berücksichtigen. Wichtig: der Vertragsabschluss und die erste Einzahlung muss vor der Antragstellung auf ALG II erfolgen. Zudem ist die Rürup-Rente während der Ansparphase unpfändbar. Die spätere Rentenzahlung kann natürlich gepfändet werden, wenn sie über dem pfändungsfreien Teil liegt.
Bei einem Todesfall kann die Rürup-Rente nicht vererbt werden. Das bedeutet: Das angesparte Vermögen verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft. Wie kann man diesen Mechanismus umgehen? Während der Ansparphase gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Der Versicherungsvertrag kann mit einer Hinterbliebenenrente gekoppelt werden.
  • Es kann eine Zusatzversicherung zur Beitragsrückerstattung abgeschlossen werden.
Liegt der Todesfall schon in der Rentenphase der Rürup-Rente, so verfällt das noch nicht ausgezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit existiert in diesem Falle nicht. Ist der Vorsorger jedoch verheiratet, so kann eine Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden (vgl. oben). Einige Modelle im Überblick:
  • Die abgeschlossene Hinterbliebenenrente hat den Umfang eines festgesetzten Prozentsatzes der Hauptrente.
  • Die Hinterbliebenenrente simuliert eine Rentengarantiezeit.
Achtung: Diese Leistung kann für Kinder nur solange erbracht werden, wie der Verstorbene Kindergeld erhalten würde, d.h. bis zum Ende der Berufsausbildung der Kinder. Eingetragene Lebenspartner können im Falle einer Hinterbliebenenrente aus der Rürup-Rente nicht berücksichtigt werden.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Mittwoch, 29. April 2009

Rürup-Rente im Überblick (4)

Teil 4
Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe


Vor allem für Selbstständige mit einer hohen Steuerbelastung ist die Rürup-Rente interessant. Die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge können Selbstständige nicht nutzen. Und Beiträge zur klassischen Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung, die zur Altersvorsorge genützt werden kann, sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Ausgenommen natürlich, die Laufzeiten dieser Vorsorgemöglichkeiten haben ihren Beginn vor dem 1. Januar 2005 (der erste Versicherungsbeitrag muss dann bis zum 31. Dezember 2004 eingegangen sein). Doch auch Angestellte können durch eine Rürup-Rente vorsorgen. Der Sonderausgaben-Höchstbetrag (20.000 Euro/Jahr) ermöglicht dies.

Fazit: Vor allem Selbstständige sind die Zielgruppe einer Altersvorsorge durch die Rürup-Rente. Bedingt kann diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge aber auch reizvoll für Angestellte sein.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Sonntag, 26. April 2009

In Kürze: Was ist der Riester-Faktor?

Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung, die auch privat mit der Riester-Rente vorsorgen, müssen seit 2004 eine bestimmten prozentualen Eigenbetrag ihres Bruttoverdienstes aufwenden, um die volle steuerliche Förderung der „Riester-Rente“ zu erhalten. Zur Zeit liegt dieser Betrag bei 4%. Um diese Mehrbelastung gerechter zu verteilen, müssen sich auch Rentnerinnen und Rentner daran beteiligen. Dies geschieht durch den sogenannten „Riester Faktor“.

Riester-Faktor treibt Rentenerhöhung

Ein Kommentar:

Ab dem Juli 2009 steigen die Altersbezüge in Westdeutschland um 2.41% und im Osten des Landes sogar um satte 3.38%. Von der Rentenerhöhung betroffen sind rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Für die modellhafte Standardrente bedeutet dies eine Steigerung im Westen auf 1.224 Euro und im Osten auf 1.086 Euro, die monatlich bezogen werden.

Möglich war diese Steigerung der Altersbezüge jedoch nur, weil der sogenannte „Riester-Faktor“ für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt ist. Was bedeutet das?

Die Bundesregierung beschloss im letzten Jahr, den Riester-Faktor auszusetzen, um die Rentnerinnen und Rentner am Aufschwung zu beteiligen. In wieweit die nahenden Bundestagswahlen eine Rolle dabei spielten, sei für den Moment dahingestellt. Resultat war damals eine Rentenerhöhung für 2008 um zusätzliche 0.65% (gesamt 1.1%).

Ohne die „Manipulation“ durch die Aussetzung des Riester-Faktors wäre die Erhöhung der Altersbezuge deutlich niedriger Ausgefallen: West 1.8% und Ost 2.7%. Ausgeglichen werden die beiden Stufen voraussichtlich in den Jahren 2012 und 2013.

Die Aussetzung des Riester-Faktors ist also gewissermaßen nur eine Strategie der Umschuldung. Natürlich auf Kosten der Jüngeren. Irgendwie kommt einem das in der heutigen Zeit bekannt vor...

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