Posts mit dem Label Rentenversicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Rentenversicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 28. Juni 2009

Die private Rentenversicherung

Private Altersvorsorge in Form der privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist kapitalgedeckt und wird als eine lebenslange Rente garantiert oder kann als eine Summe ausgezahlt werden, wenn ein Kapitalwahlrecht vereinbart ist. Zudem ist die Absicherung von Angehörigen möglich oder die Vereinbarung eines zusätzlichen Risikoschutzes wie einer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Besteuerung einer privaten Rentenversicherung

Die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung variiert je nach Vertragsart und Leistungsauszahlung. Private Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gelten folgende Punkte:

  • Wird die Rente monatlich ausgezahlt, muss ein pauschaler Ertragsanteil besteuert werden.
  • Wir die Rente in einer Summe ausbezahlt (Kapitalauszahlung), dann ist nur der „Unterschiedsbetrag“ steuerpflichtig, d.h. die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der hierfür entrichteten Beiträge. Beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre und wird das angesparte Kapital nach dem vollendeten 60. Lebensjahr ausgezahlt, dann ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig.
Tipp:
Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben und für die bis dato mindestens ein Beitrag geleistet wurde, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Riester-Rentenversicherung

Eine Riester-Rentenversicherungen ist weniger flexibel als ein Bank- oder Fondssparplan, die ebenfalls von der Riester-Förderung profitieren, denn feste eine Garantiezusage für spätere Rente fordert relativ hohe Kosten. Änderungen im Vertrag werden teuer (Anbieterwechsel, Änderungen Zahlungsmodalitäten). Bei der Riester-Rentenversicherung erhalten Vorsorger einen festen jährlichen Zinssatz von zur Zeit 2,25 % auf ihre Einzahlungen. Die Abschlusskosten sind variabel, da sie sich aus dem angestrebten kompletten Sparbetrag errechnen. Egal aus welchen Gründen – wird weniger als geplant in die Riester-Rentenversicherung eingezahlt, bleiben die Kosten trotzdem gleich.

Weitere Infos:

Samstag, 16. Mai 2009

Rürup-Rente im Überblick (7)

Teil 7
Rürup-Rente und gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich

Die verschiedenen Angebote zur Rürup-Rente kann man natürlich gut vergleichen – was leistet die gesetzliche Rentenversicherung im Gegensatz zu privaten Versicherungsunternehmen? Weitgehend gleiche Leistungen und steuerliche Gleichbehandlung legen es nahe, den Vergleich auf die Rentenhöhe zu beziehen. Quasi nach dem Motto: Was kommt hinten raus?
Der Vergleich zwischen der Rürup-Rente und der Gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich anhand von 2 Eckpunkten vollziehen:

a) Die garantierte Rente:
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist dies die Summe der eingezahlten Beiträge. Diese ist verteilt sich momentan auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von ca. 20 Jahren.
Bei der Rürup-Rente ist die garantierte Rente die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der anfallenden Gebühren und verzinst mit einem Zins von derzeit 2,25% (Garantiezins bei Rentenversicherungen) auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von ca. 20 Jahren.

b) Die Rendite:
Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung ist diese bis jetzt an die Lohn-/ und Gehaltsentwicklung gekoppelt (Generationenvertrag).
Bei der Rürup-Rente ist die Rendite der Ertrag aus der Kapitalanlage abzüglich der Gebühren.

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung

Samstag, 4. April 2009

Rürup-Rente im Überblick (1)

Teil 1
Grundlagen

Die Rürup-Rente ist eine Möglichkeit, seine Altersvorsorge durch den Staat subventionieren zu lassen. Quasi eine Art von Belohnung für rechtzeitige Vorsorge. Die Rürup-Rente basiert auf einem Rentenversicherungsvertrag der zwischen Bürger und Staat geschlossen wird (vgl. auch Riester-Rente). Das Konzept geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und stammt aus dem Jahr 2005. Die Rürup-Rente ist kapitalgedeckt und nicht umlagenfinanziert wie die gesetzliche Rente. Monatlich wird ein bestimmter Anteil des eigenen Einkommens dazu benutzt, Kapital zu bilden, das verzinst im Alter eine zusätzliche Finanzspritze zur staatlichen Rente verspricht.
Der Unterschied zu einer klassischen privaten Rentenversicherung liegt darin, dass zum Rentenbeginn nur eine Teilauszahlung stattfindet. Auch hier gibt es eine Ähnlichkeit zur Riester-Rente. Das angesparte Kapital darf also nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird nach und nach als Rente überwiesen. Was sind also die Vor- und Nachteile des Systems Rürup-Rente?

...zum Weiterlesen:

Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Vorteile & Nachteile
Teil 3: Voraussetzungen, Steuern & Förderung
Teil 4: Die Rürup-Rente und ihre Zielgruppe
Teil 5: Die Rürup-Rente und Sicherheit
Teil 6: Zusatzversicherungen neben der Rürup-Rente
Teil 7: Rürup-Rente vs. gesetzliche Rentenversicherung